Haft für 55-jährigen Pädophilen

6.2.2016, 14:00 Uhr
Haft für 55-jährigen Pädophilen

© Roland Huber

Völlig uneinsichtig zeigte sich der 55-jährige, arbeitslose Bamberger vor dem Amtsgericht Forchheimer. Er hat über Mobiltelefone und Zettel versucht, Bilder von Kindern zu bekommen. Da er bereits wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt worden war, verstieß er gegen Weisungen der Führungsaufsichtsstelle des Landgerichts Bamberg.

Staatsanwalt Stefan Meyer las aus der Anklageschrift vor, dass dem Angeklagten verboten sei, Kontakt zu Kindern und Jugendlichen aufzunehmen, egal in welcher Form. Trotzdem hatte der Beschuldigte im Juni 2015 am Roller eines Jungen in Forchheim einen Zettel angebracht und sich als Kaufinteressent ausgegeben. Er hinterließ eine seiner Handynummern und bat um Kontaktaufnahme. Danach tauschte der Beschuldigte elektronische Nachrichten mit dem Jungen aus. Unter anderem sollte er ihm ein Bild von sich oder auch seinen Freunden senden, außerdem wollte er sich mit ihm treffen.

Zehn sichergestellte Handys

Auch am BMX-Rad eines anderen Jungen brachte er einen Zettel an: „Hi. Finde dich süß, würde dich gern kennenlernen. Bin in deinen alter . . .“ Hier gab er sich als Mädchen aus. Insgesamt nahm der Angeklagte in ähnlicher Weise Kontakt zu acht Minderjährigen auf. „Soweit ist das schon richtig“, räumte der Arbeitslose vor Strafrichterin Silke Schneider ein. Er beteuerte, dass er zu keinem Treffen gehen wollte. Seiner Meinung nach habe er „mit Kindern nichts mehr zu tun“. Silke Schneider wies darauf hin, dass es sich um 14- und 15-jährige Minderjährige handle, die er angesprochen habe. Auf seinen zehn sichergestellten Mobiltelefonen waren Bilder von Jugendlichen gefunden worden, die teils mit Einverständnis fotografiert worden waren.

Als Zeuge bestätigte ein Polizist den Tathergang. Er hatte den Angeklagten gewarnt, doch kurz darauf kam es von den Eltern wieder zu Anzeigen. Im Strafregister des Beschuldigten sind Verurteilungen unter anderem wegen Beleidigung, Diebstahl, sexuellem Missbrauch an Jugendlichen oder Körperverletzung aufgeführt. Er saß einige Male im Gefängnis. Staatsanwalt Meyer war der Meinung, dass die Intention des Angeklagten eindeutig sei. Er wollte Kontakt zu Jugendlichen aufnehmen. Deshalb forderte er eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten. Dem entsprach Richterin Silke Schneider, denn der Angeklagte, der sich selbst verteidigte, fand die bloße Kontaktaufnahme zu Jugendlichen nur minder schlimm.

Die Richterin sah das allerdings anders. Sie führte zum wiederholten Mal an, dass der Angeklagte in keinster Weise Kontakt zu Jugendlichen aufnehmen dürfe. Trotz der vielen Haftstrafen habe sich an seinem Verhalten nichts verändert. Deshalb gab es auch keine Bewährungsstrafe.

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