Hartenreuth: Zwei Millionen Euro fließen in Straßenbau

11.2.2016, 10:00 Uhr
Hartenreuth: Zwei Millionen Euro fließen in Straßenbau

© Foto: Ralf Rödel

Mit 1,26 Millionen Euro beteiligt sich der Freistaat am Ausbau des Teilstücks der Kreisstraße 23. Sie wird nach langer Wartezeit nun auf einer Länge von 2,7 Kilometern ausgebaut und von teils weniger als 4,70 Metern auf 5,50 Meter verbreitert, die engen Kurven werden begradigt, die vom Frost aufgebrochene und gewellte Fahrbahndecke gehört nach Fertigstellung der Vergangenheit an.

1,98 Millionen Euro kostet das insgesamt, beim Landkreis, der die Straße zusammen mit der Gemeinde Egloffstein ausbaut, bleiben somit gut 700000 Euro.

Die Förderung könne man „sehr gut gebrauchen“, so Landrat Hermann Ulm. Gerade im Oberland habe der Landkreis einen Investitionsstau bei der Sanierung der Kreisstraßen. Drei Millionen stehen Dieter Els, Leiter des Kreistiefbauamtes, momentan pro Jahr zur Verfügung. In den Haushaltsberatungen warnt er immer wieder vor einem Investitionsstau — er hatte schon mit weniger als der Hälfte auskommen müssen.

„Alleine nicht zu stemmen“

Rund um Hartenreuth hatte der Landkreis schon in den vergangenen beiden Jahren investiert und die Kreisstraße nach Wichsenstein sowie nach Türkelstein ausgebaut. Das wurde nicht nur positiv gesehen. So hatte der Hartenreuther Reinald Lorenz, Leser der NN, unter anderem Breite und Höhe der neuen Straßen und die dafür notwendigen Rodungen kritisiert. Sei es nicht günstiger, nur die Fahrbahndecke zu sanieren und dafür auf Zuschüsse für den Vollausbau zu verzichten?

Der derzeitige Zustand entspricht jedoch nicht mehr den Anforderungen an die Verkehrsinfrastruktur, so die Regierung von Oberfranken. Und einen Ausbau, ein größeres Projekt wie jetzt zwischen Hartenreuth und Bieberbach, könne der Landkreis alleine nicht stemmen, sagt Els. Zuschüsse gebe es nur, wenn die Richtlinien und Vorschriften des Bundes eingehalten werden. Die gibt es für Breiten, Kurvenradien oder Höhenunterschiede. So müssten Straßen manchmal auf Dämmen oder in Gräben geführt werden, um Mindestsichtweiten zu gewährleisten — andere Verkehrsteilnehmer sollen nicht in Mulden oder hinter Kuppen verschwinden.

 

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