Haschdeal: Fabuliert die Hauptbelastungszeugin?

29.3.2017, 16:52 Uhr
Haschdeal: Fabuliert die Hauptbelastungszeugin?

© Roland Huber

Die Geschehnisse liegen an die zehn Jahre zurück und kamen erst vor zwei, drei Jahren ans Licht. Dementsprechend zeitraubend waren die Ermittlungen, die nun in das Verfahren mündeten. Gegen den Händler, von dem die Frau das Haschisch bezog, verhandelten schon Gerichte in Nürnberg. Er ist rechtskräftig verurteilt.

Die Angeklagte räumte einen großen Teil der Vorwürfe ein: Sie hat mehrmals bei dem Dealer Haschisch in größeren Mengen gekauft und auch weiterverkauft. Bei diesen Drogengeschäften soll der Polizist dabei gewesen sein; zumindest soll er in dem Auto, mit dem dann die Haschplatten nach Forchheim geschafft wurden, gesessen haben. Das sagt die Hauptbelastungszeugin, selber eine Drogenkonsumentin. Sie machte gegenüber dem Gericht umfangreiche Angaben mit vielen Details. Doch sie widersprach sich häufig bei ihrer Aussage. Noch dazu stehen einige auffallende Details in krassem Widerspruch zu anderen Zeugen.

Schon in den ersten beiden Verhandlungstagen hörte das Gericht viele Zeugen, einige Ermittler und mehrere Personen, die zum Konsumentenumfeld gehörten. Wegen der vielen Widersprüche und des langen Zeitraums zwischen Tatgeschehen, Ermittlungen und Verhandlung lud der Vorsitzende die Ermittler als Zeugen, bei denen die ersten Aussagen gemacht wurden.

Die Verteidiger des Angeklagten stellten zur weiteren Aufklärung zwei Beweisanträge. So soll an einem baugleichen Auto wie dem zum Transport eingesetzten "ausprobiert" werden, ob sich überhaupt Haschischplatten in den Lüftungsschlitzen verstecken lassen, und wenn ja, wie viele.

Die Aussagen der Hauptbelastungszeugin sind sehr widersprüchlich. Es steht im Raum, dass erzählte Einzelheiten und Vorgänge wenig bis gar nicht aus dem Erleben der Zeugin stammen. Denn andere Zeugen erinnerten sich an genau solche Details aus Berichten über eine Drogengeschichte aus den 1990er Jahren.

Da die Hauptbelastungszeugin selber über einen langen Zeitraum verschiedene Drogen konsumierte, könnte es sich dabei um sogenannte "Konfabulationen" handeln. Das ist ein Fachausdruck aus dem Gebiet der Neurologie und Psychiatrie. Er bedeutet, dass das menschliche Gehirn Gedächtnislücken mit nur Gehörtem füllt. Der Mensch, der sich so äußert, glaubt, die eingeflossenen Bilder und Vorgänge tatsächlich so erlebt zu haben.

Da im Betäubungsmittelgesetz Stoffe aufgenommen sind, die in verschiedener Art auf das menschliche Bewusstsein einwirken und auch Langzeitstörungen auslösen können, zweifelt die Verteidigung an der Erinnerungs- und Wahrnehmungsfähigkeit der Hauptbelastungszeugin. Rechtsanwalt Joachim Haas stellte deshalb einen Antrag auf fachmedizinische Begutachtung dieser Zeugin.

Der Prozess wird heute und morgen fortgesetzt; weitere Verhandlungstermine sind zu erwarten.

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