Hausen: "Am Wöhrgarten" sorgt für neuen Eklat im Gemeinderat

11.10.2018, 14:00 Uhr
Hausen:

© Foto: Jürgen Petzoldt

"Ein Bürgerbegehren muss hohe Anforderungen erfüllen", sagte Zimmer einleitend. Man dürfe hier auch "kein Auge zudrücken", denn dann hätten die Gegner eines Bürgerbegehrens die Möglichkeit, gegen die Entscheidung des Gemeinderates zu klagen. Geschäftsleiter Heinz Meisel habe deshalb nach bestem Wissen das Bürgerbegehren der Gegner des geplanten Neubaugebietes "Am Wöhregarten" (wir berichteten) geprüft – und dabei einige schwerwiegende Fehler festgestellt.

Laut Bürgermeister habe man den Vorgang daraufhin mit der Rechtsaufsicht beim Landratsamt in Forchheim besprochen. "Die Rechtsaufsicht ist zu der gleichen Auffassung wie Herr Meisel und ich gekommen", machte Zimmer deutlich. Ein Bürgerbegehren sei eben nur dann zulässig, wenn es formell und materiell rechtmäßig sei. Er wies explizit darauf hin, dass vom Gemeinderat eine reine Rechtsentscheidung zu treffen sei. Ein Ermessens- oder Beurteilungsspielraum stehe dem Gremium nicht zu.

"Kommt ein Gemeinderat zum Ergebnis, dass das Bürgerbegehren den gesetzlichen Anforderungen nicht entspricht, so muss er es ablehnen, selbst wenn er den Bürgerentscheid der Sache nach begrüßen würde", so Zimmer. Er der empfahl sodann, das Begehren abzulehnen.

Keine "stoffliche Einheit"

Geschäftsleiter Meisel führte im Anschluss die Punkte auf, in denen das Bürgerbegehren seiner Meinung nach nicht konform mit den gesetzlichen Vorgaben sei. Meisel sieht "formelle Erfordernisse nicht erfüllt". Diese müssten "die stoffliche Einheit sämtlicher einzelner Teilbereiche eines Bürgerbegehrens, also Fragestellung, Begründung und Vertreterbenennung" enthalten, so der Geschäftsleiter. Beim "Wöhgarten"-Begehren sei aber dies nicht der Fall: Die Listen und die anderen Unterlagen seien im ungebundenen Zustand in loser Form abgegeben worden. Die 426 Bürger, die das Begehren unterschrieben haben, hätten, so Meisel weiter, aus den Unterlagen zudem nicht ablesen können, durch wen sie vertreten würden.

Auch die im Begehren genannte Begründung, dass man "für den Erhalt des Regnitzgrundes sei", sei nur eine rudimentäre Begründung. Ein weiteres Problem sieht Meisel im Wahrheitsgehalt der Begründung des Bürgerbegehrens. Die Gegner des Baugebietes behaupten darin nämlich, dass die Kläranlage bis "zum Anschlag" ausgelastet sei. Mit 1100-Einwohner-Werten an Restkapazitäten sei dies aber nicht der Fall, erklärte Meisel.

Hauchdünne Mehrheit

Nach langer Diskussion entschied sich der Gemeinderat schließlich mit einer hauchdünnen 8:7-Mehrheit das Bürgerbegehren – trotz der von der Verwaltung vorgebrachten Bedenken – für zulässig zu erklären. Bürgermeister Zimmer, der gegen das Bürgerbegehren gestimmt hatte, kündigte noch in der Sitzung an, gegen die Entscheidung des Gemeinderates rechtliche Schritte einzuleiten.

Georg Brandmeier (UWG) wies darauf hin, dass in Baiersdorf ebenfalls ein Bürgerbegehren gegen den geplanten Autohof initiiert worden sei. Die dortigen Gegner hätten, genau wie die Initiatoren in Hausen, die Unterlagen nur in "loser Blattform" eingereicht. Aber seitens der Verwaltung und des Stadtrates hätte es hier keine Einwände gegeben. Offenbar würden in Mittelfranken "andere Regularien gelten als wie in Oberfranken", scherzte der UWG-Rat.

"Ich kann nur das sagen, was Herr Meisel herausgefunden hat und deswegen sei das Bürgerbegehren eben nicht zulässig", erwiderte Zimmer. Zum Baiersdorfer Beispiel meinte er: "Das interessiert mich nicht, hier bei uns ist es nicht zulässig." Hinzu komme, dass auf jeder Unterschriftenliste die Vertreter des Bürgerbegehrens namentlich genannt werden hätten müssen, damit jeder weiß, wer sie vertritt, fügte Meisel hinzu.

Formale, verwaltungstechnische Dinge zu prüfen, könne nicht Aufgabe des Gemeinderates sein, meldete sich Roland Garcon (UWG) zu Wort. Er fühle sich damit überfordert. Man müsste prüfen, ob die vorhandenen Fehler geheilt werden können, kurzum, man müsste in den kompletten Verwaltungsakt einsteigen. Garcon meinte, seinen politischen Willen kundtun zu können, unabhängig von der verwaltungstechnischen Frage.

Zweifel am Geschäftsführer

Brandmeier hielt der Verwaltung vor, dass sie hier eine Beratungspflicht den Bürgern gegenüber gehabt hätte, wie man ein Bürgerbegehren richtig durchführe. Dieser Beratung wäre man auch nachgekommen, wenn man vorher gefragt worden wäre, entgegnete Meisel. Man könne dies alles für "bare Münze" nehmen, ärgerte sich Garcon. Gerd Zimmer stellte sich wiederum schützend vor Meisel und wies darauf hin, dass die Rechtsaufsicht die Auffassung seines Geschäftsführeres bestätigt habe.

Gerlinde Kraus (SPD) erinnerte daran, dass sie selbst vor vielen Jahren ein Bürgerbegehren auf den Weg gebracht habe – das genau an solchen Punkten gescheitert sei. Man habe damals eben die Unterschriften nochmals eingeholt. Renate Kupfer (CSU) wollte wissen, ob sie sich an der Diskussion beteiligen dürfe oder sich wegen ihrer persönlicher Beteiligung an dem geplanten Baugebiet im Osten Hausens zurückhalten müsse – so wie beispielsweise auch Anita Dennerlein (SPD). Das müsse jeder selbst wissen, antwortete Meisel: "Ich kann unmöglich alle Verwandtschaftsverhältnisse kennen."

Katja Steinbrenner (CSU) ermunterte die Gegner von "Am Wöhrgarten", sich im Rahmen des Auslegungsverfahrens schriftlich zu Wort zu melden und ihre Bedenken gegenüber der Verwaltung schriftlich vorzubringen. "Jetzt haben sie die Möglichkeit ihre Meinung auch zu begründen. Eine bloßes Ja oder Nein halte ich nicht für sinnvoll", so Steinbrenner.

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