Hund biss Joggerin ins Gesäß

26.3.2015, 18:20 Uhr
Hund biss Joggerin ins Gesäß

© Roland Huber

Der Biss an sich war unstrittig: Die Hundehalterin Vanessa K. (alle Namen der Betroffenen geändert) räumte ein, dass ihr Schäferhund an einem Samstagvormittag im Juni 2014 zugeschnappt hat. Die geschädigte Joggerin Petra L., die mit einer Freundin auf dem Gehweg unterwegs war, erlitt damals eine drei Zentimeter lange Bisswunde. „Ich war fünf Tage ambulant in Krankenhausbehandlung und dann vier Wochen krankgeschrieben“, erklärte L. in der Verhandlung. Und auch der Hergang des Geschehens ließ sich vor Gericht gut rekonstruieren: Demnach lief der Hund vor der Attacke frei auf dem Hofgelände umher, auf dem Vanessa K. zur Miete wohnt, bevor er zusammen mit einem kleineren Artgenossen aus der offenen Hofeinfahrt sprang und L. draußen auf dem Gehweg ins Gesäß biss.

Lebhafte Verhandlung

Lebhaft wurde die Verhandlung, als Olaf G. im Zeugenstand Platz nahm. Ihm gehört der Hof und auch für die Geschicke seiner Mieterin K. und des gemeinsamen Hundes fühlt er sich nach eigener Aussage verantwortlich. „Eigentlich bin ich als ihr Rechtsbeistand hier“, erklärte G. vorweg. Es folgte ein verbaler Rundumschlag gegen die Staatsanwaltschaft, die Zeugen, die geschädigte Joggerin und das Gericht. Er verstehe überhaupt nicht, „dass hier so ein Terz gemacht wird“ und überhaupt „beruht das ganze Verfahren nur auf Hörensagen“.

Denn strafrechtlich relevant war der ganze Vorfall aus Sicht von Staatsanwältin Mirjam Gans nur deswegen, weil zwei Nachbarn von Olaf G. und Vanessa K. laut den Nachforschungen der Polizei bereits vorher schon von dem Tier gebissen worden waren. „Sie hätten den Hund deswegen im Zwinger lassen oder das Hoftor zumachen müssen“, erklärte Richterin Schneider in Richtung von Vanessa K. Die bestritt, von früheren Angriffen etwas gewusst zu haben. Olaf G. verlangte daraufhin die Ladung der Nachbarn als weitere Zeugen.

Unter Tränen eingewilligt

Als Richterin Schneider der Angeklagten anbot, das Verfahren gegen eine Geldauflage von 300 Euro einzustellen, willigte diese unter Tränen ein. Das veranlasste Olaf G. dazu, seiner Mieterin vom Zeugenstand aus vehement ins Gewissen zu reden: Sie solle „keinen Cent mehr zahlen“.

Die weitere Verhandlung wurde vertagt. Richterin Schneider will die beiden Nachbarn als Zeugen hören. Nachdem sie mehrfach von Olaf G. unterbrochen worden war, der seine eigene Rechtsauffassung zum Besten gab, wandte sich Richterin Schneider zum Schluss mit einem eindringlichen Appell an die Angeklagte: „Wenn sich beim nächsten Termin herausstellt, dass es vorher schon Vorfälle gegeben hat und Sie davon wussten, dann kann die Strafe sogar noch höher als 300 Euro ausfallen. Wenn nein, kann ich Sie frei sprechen. Sie sollten sich das sehr gut überlegen, denn Sie müssen die Konsequenzen tragen und nicht der Herr G.“

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