Johannisfeuer sind keine Müllkippen

20.6.2017, 18:00 Uhr
Bei den Traditionsfeuern gilt es auch auf Belange des Naturschutzes zu achten (Archivbild).

© Udo Schuster Bei den Traditionsfeuern gilt es auch auf Belange des Naturschutzes zu achten (Archivbild).

Sogar Müll, der nicht nur aus naturbelassenem Holz besteht, sondern darüber hinaus auch aus Kunststoff, aus Altreifen, beschichtetem Holz und Altöl beinhaltet, wird verwendet und gefährdet die Umwelt. Veranstalter sollten auch daran denken, dass die giftigen Rauchschwaden für jedermann, besonders aber Kinder, schädlich sind.

Johannisfeuer sollten grundsätzlich auf weitgehend vegetationslosen Flächen abgebrannt werden. Die Feuerstellen dürfen nicht innerhalb oder in der Nähe von schutzwürdigen Flächen wie Magerrasen, Heiden und Felsfluren angelegt werden. Der Abstand zu Feldgehölzen, Streuobstbäumen und Hecken sollte mindestens 25 Meter betragen. Die Mindestentfernungen zu entzündlichen Gegenständen sowie sämtliche Brandschutzvorschriften sind einzuhalten.
In Natur- und Landschaftsschutzgebieten sind Johannisfeuer grundsätzlich verboten. In Einzelfällen kann die Naturschutzbehörde auf Antrag eine Befreiung von diesem Verbot erteilen.

Die aufgeschichteten Haufen, die beim Johannisfeuer abgebrannt werden, sind auch Zufluchtsmöglichkeiten für eine große Anzahl von Tieren. Nach Naturschutzrecht ist es verboten, wild lebende Tiere ohne Grund zu töten. Daher sollten die Brennmaterialien möglichst erst kurz vor dem Johannisfeuer gesammelt und aufgeschichtet werden. Andernfalls sollte durch Umschichten unmittelbar vor dem Abbrennen sichergestellt werden, dass sich keine wild lebenden Tiere in dem brennbaren Materialhaufen aufhalten. Reste von Brennmaterialien und Abfälle sind anschließend aufzuräumen, damit der Gesamteindruck der Landschaft nicht beeinträchtigt wird.

Das Landratsamt Forchheim wird auch in diesem Jahr wieder Kontrollen machen, um zu gewährleisten, dass der Naturschutz und der Tierschutz berücksichtigt sind. Bei Verstößen gegen abfallrechtliche oder naturschutzrechtliche Vorschriften müssen die Verantwortlichen mit hohen Geldstrafen rechnen.

Verwandte Themen


Keine Kommentare