Jugendlicher fälschte acht Mal Unterschrift des Stiefvaters

3.3.2015, 08:00 Uhr
Jugendlicher fälschte acht Mal Unterschrift des Stiefvaters

© Roland Huber

Im Januar und Februar 2014 ließ sich P. die Beträge auf sein eigenes Konto gutschreiben. Die Freude über den Geldsegen währte nicht lang: Als der Stiefvater von einem Auslandsaufenthalt zurück kam und die unrechtmäßigen Buchungen entdeckte, erstattete er Anzeige. Lucas P. musste sich deswegen vor dem Jugendgericht wegen Betrug und Urkundenfälschung verantworten.

Gleich auf die Eröffnung der Verhandlung folgte eine Unterbrechung, noch vor Verlesung der Anklageschrift. Hintergrund war aber weder ein Befangenheitsantrag gegen den Richter noch sonstige Taktiken der Verteidigung, sondern schlicht die Tatsache, dass es den Richter im Gerichtssaal fror und er sich erst eine dicke Wolldecke holte.

Lucas P. legte dann ein vollumfängliches Geständnis ab und erklärte, wie er an die Kontodaten seines Stiefvaters und an eine Vorlage für dessen Unterschrift gelangt war: Wegen eines Diebstahls hatte P. einige Tage in Jugendarrest gesessen und der Stiefvater habe ihm damals einen fertig ausgestellten Überweisungsschein über 150 Euro gegeben, „damit ich was habe, wenn ich raus komme“, sagte P. im Gerichtssaal.

Inzwischen habe er sich mit seinem Stiefvater ausgesprochen, so P. weiter: „Sobald ich ein Einkommen habe, werde ich das Geld zurückzahlen.“

Die Verhältnisse in der Familie scheinen geklärt zu sein. Der betrogene Stiefvater stellte Lucas P. inzwischen ein Zimmer in seiner Wohnung zur Verfügung, in das der junge Mann vor einigen Monaten einzog.

Bezüglich P.s Aussichten auf eine geregelte Arbeit zeigten sich sowohl die Staatsanwältin als auch der Richter skeptisch. Außer seinen eigenen Angaben, dass er sich aktuell in einem Bewerbungsverfahren befinde und in Kürze eine Stelle in Aussicht habe, konnte P. keine Unterlagen vorlegen, die seine Behauptung untermauerten. Mit Blick in die Akten stellte der Richter außerdem fest, dass P. schon öfter aufgefallen und zum Beispiel seiner Schule verwiesen worden war.

Das Urteil lautete auf eine Woche Jugendarrest, 18 gemeinnützige Arbeitsstunden und die Auflage, sich eine sozialversicherungspflichtige Arbeit zu suchen und dazu die Angebote der Agentur für Arbeit wahrzunehmen. „Machen Sie am besten gleich einen Termin mit ihrem Berater aus“, riet der Richter dem Angeklagten.

Sowohl P., der ohne anwaltlichen Beistand erschienen war, als auch die Staatsanwältin, verzichteten noch in der Verhandlung auf Rechtsmittel, so dass das Urteil rechtskräftig ist. Nach Erwachsenenstrafrecht hätte der Richter eine Gefängnisstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren verhängen können. Da Lucas P. zum Zeitpunkt der Tat gerade volljährig geworden war und der Richter eine gewisse „Reifeverzögerung“ feststellte, kam jedoch Jugendrecht zur Anwendung.

„Wir sind Berufsskeptiker, aber die Hoffnung stirbt zuletzt“ meinte der Richter in seinem Fazit, und gab Lucas P. mit auf den Weg, er müsse jetzt Selbstdisziplin üben, „sonst kommen Sie aus dem Teufelskreis nicht mehr raus“.

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