Kanuten auf der Wiesent: Kompromiss ist gefunden

17.4.2018, 09:00 Uhr
Still ruht der Fluss. Auf der Wiesent wird künftig der Wasserstand über die Art der Befahrung entscheiden. Untersuchungen in Sachen Fischerei und Naturschutz in den nächsten Jahren bringen weitere Aufklärung.

© Kosima Rothmund Still ruht der Fluss. Auf der Wiesent wird künftig der Wasserstand über die Art der Befahrung entscheiden. Untersuchungen in Sachen Fischerei und Naturschutz in den nächsten Jahren bringen weitere Aufklärung.

Ein positives Zeichen: Betroffene Behörden, Vertreter des Naturschutzes, örtliche Bootsverleiher und Fischereiberechtigte einigten sich laut Pressemitteilung nach einer sehr sachlichen und aufgeschlossenen Diskussion auf einen Kompromiss zum gewerblichen Bootsverkehr auf der Wiesent für die nächsten drei Jahre.

In Niedrigwasserphasen gilt demnach in den Monaten Mai und Juni zum Schutz der Fischbrut eine Einschränkung bezüglich der Länge der zu verwendenden Paddel. Ab einem festgelegten noch niedrigeren Wasserstand sind Befahrungen in den genannten Monaten nur in gewässerkundiger Begleitung zulässig.

Sollte der Pegel im Zeitraum vom 1. Mai bis zum 30. September ganz extrem fallen, besteht ein absolutes Befahrungsverbot. Die genannten Regelungen sind zunächst Gegenstand der für den Bootsverleih notwendigen Schifffahrtsgenehmigung und gelten nicht für die aktuell im geringeren Umfang stattfindende private Nutzung mit zulässigen Kanus und Kajaks.

2018 und 2019 werden weitere Untersuchungen in naturschutzfachlicher und fischereiwirtschaftlicher Hinsicht erfolgen, welche dann längerfristig als Entscheidungsgrundlage sowohl für eine Nutzung durch die örtlichen Bootsverleiher als auch für den Gebrauch durch die Öffentlichkeit dienen sollen, wie das Landratsamt mitteilt.

Nach Vorliegen der Ergebnisse ist neben einer entsprechenden weiteren Genehmigung für die gewerblichen Verleiher auch eine Anpassung der aktuellen Verordnung über die Regelung des Gemeingebrauchs an der Wiesent beabsichtigt. Letztere enthält bereits derzeit Beschränkungen für Jedermann vor allem in zeitlicher Hinsicht wie auch bezüglich der Art der zulässigen Boote.

Ziel ist die Festlegung eines Gesamtkontingents an Booten für alle Nutzergruppen, wodurch im Ergebnis eine Reduzierung der Störungen der Lebensräume und Arten erreicht werden soll. Die Notwendigkeit hierzu besteht angesichts der Lage der Wiesent in europäischen Natura 2000-Schutzgebieten. Man kam überein, sich öfter zum Thema „Bootfahren auf der Wiesent“ zu treffen.

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