Kinderpornographie auf dem Handy

24.6.2016, 17:41 Uhr
Kinderpornographie auf dem Handy

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Im Mai 2014 hatte der Forchheimer über die Nachrichtenplattform WhatsApp Kontakt mit einem anderen Mann, der ihm auf die Frage „Und ein Bild?“, mehrere Bilder schickte. Darauf waren der Intimbereich und das Gesäß eines zehnjährigen Jungen zu sehen.

Der Angeklagte kommentierte das mit „Sweet“, also „süß“. Die Bilder waren bei der Sicherstellung des Handys im Juni 2015 noch darauf gespeichert. Der Angeklagte erklärte vor Gericht, er habe den Mann über ein Online-Portal für Gleichgeschlechtliche kennen gelernt. Der Kontakt sei aber nur sporadisch gewesen und nicht über Nachrichten per WhatsApp hinaus gegangen.

Dann habe der Mann angefangen, ihm von Gruppensex mit Kindern zu erzählen: „Die Vorstellung ist mir völlig unglaubwürdig erschienen, deswegen habe ich nachgehakt. Ich wollte sehen, ob er es ernst meint“, sagte der Beschuldigte. Daraufhin sei der Mann dem Thema ausgewichen, aber später habe er dem Angeklagten konkret angeboten, Sex mit einem Jungen zu haben. Der 26-Jährige war nach eigenen Angaben erneut skeptisch. Er habe dem Mann nicht geglaubt. Deswegen habe er nach einem Bild gefragt, als Beweis.

Daraufhin, sagte er, erhielt er die Bilder des Jungen. „Ich hatte so etwas nicht erwartet. Dass solche Bilder einfach offen über WhatsApp verschickt werden, hätte ich nie geglaubt.“

Er sei überrumpelt gewesen, habe das aber nicht zeigen wollen, daher habe er nur, verwirrt, mit „Sweet“ kommentiert. Danach habe er den Kontakt abgebrochen und alle Bilder gelöscht. Richterin Silke Schneider wies den Mann darauf hin, dass eine IT-Firma bei der Untersuchung des Mobiltelefons insgesamt fünf kinderpornographische Bilder gefunden habe, von denen vier gelöscht wurden und eines nicht. Der Angeklagte erklärte, er habe geglaubt, dass alle Bilder gelöscht wurden. Schneider sagte, das Verfahren werde nicht eingestellt. Die von der Staatsanwaltschaft geforderte Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro fand sie äußerst milde: „Sie kommen da mit einem blauen Auge davon. Ich kann nicht garantieren, dass die Strafe nicht höher ausfällt, wenn ich jetzt darüber urteilen muss“, erklärte sie.

Nach Besprechung mit seinem Mandanten erklärte Verteidiger Alexander Betz, sie würden sich darauf beschränken, eine niedrigere Geldstrafe zu fordern. 1200 Euro sei „außerirdisch“, da der Angeklagte noch Schulden hat und von einem geringen Einkommen lebt. Betz forderte daher eine Geldstrafe von 600 Euro. Richterin Schneider legte die Geldstrafe auf 750 Euro fest. Der Angeklagte akzeptierte das Urteil.

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