Kita-Streik: Stadt soll zahlen

26.6.2015, 08:00 Uhr
Kita-Streik: Stadt soll zahlen

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"Wir halten es nicht für richtig, dass sich die Stadt die Personalkosten spart und die Gebühren der Eltern komplett zusätzlich als Einnahme verbucht“, formuliert es der Fraktionsvorsitzende Ulrich Schürr in einer Pressemitteilung.

In den Einrichtungen der Stadt wurde an sieben Tagen gestreikt. Einige Eltern erwarten von der Stadt eine Entschädigung.  So liegt ein Sammelantrag von Eltern der Kita Kersbach auf Erstattung vor.

„Ein Erstattungsanspruch von Gebühren für den Kindergarten besteht nach der bisherigen städtischen Satzung zwar nicht explizit, schließt sich aber auch nicht automatisch aus“, so Ulrich Schürr. In Deutschland werde sehr unterschiedlich mit der Situation verfahren. Manche Kommunen erstatten die Gebühren ganz oder teilweise zurück, andere gar nicht. Das entscheidet der jeweilige Stadtrat nach eigenem Ermessen.

Grund für eine nur teilweise oder gar keine Rückerstattung ist oft, dass die Elternbeiträge die Dienstleistungen der Kindertagesstätten nicht allein finanzieren. Sie decken auf gesetzlicher und satzungsmäßiger Grundlage lediglich einen, meist geringeren, Teil der Kosten der Kitas.

Stadt sparte 25 000 Euro

Allerdings sparte die Stadt einen erheblichen Betrag, nämlich rund 25 000 Euro, an Personalkosten. Die eingenommenen Gebühren durch die Eltern konnte die Stadt den Jungen Bürgern noch nicht mitteilen. Zudem sei der Aufwand für Rückbuchungen an die einzelnen Eltern mit einem sehr hohen Verwaltungsaufwand verbunden, hieß es in der Stadtverwaltung.

Die Jungen Bürger setzen sich daher dafür ein, dass die Stadt prüft, ob die Gebühren allen Eltern zumindest teilweise als Pauschale rückerstattet werden können, ohne dass diese extra einen Antrag dazu stellen müssen.

Bei der Änderung der Gebührensatzung sollte dieser Fall für die Zukunft neu und klar geregelt werden, so die JB. Dabei könne man sich als Kompromiss vorstellen, dass ein ausdrücklicher Erstattungsanspruch etwa ab dem dritten Ausfalltag festgelegt werde.

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