Kita um mehr als 17 000 Euro betrogen

27.6.2017, 17:58 Uhr
Kita um mehr als 17 000 Euro betrogen

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Zu Beginn der Gerichtsverhandlung wurde eine verkürzte Form der Anklageschrift verlesen. Denn insgesamt war die Frau in 45 Fällen der Untreue angeklagt worden. Sie hatte als Buchhalterin einer Kinderkrippe im Landkreis Erlangen-Höchstadt über drei Jahre mehr als 17 000 Euro veruntreut. Zwischen 2012 und 2015 entnahm sie unter anderem mit einer für sie bereitgestellten EC-Karte Geld von verschiedenen Geldautomaten. Außerdem zahlte sie in anderen Fällen ihre Einkäufe mit der EC-Karte der Kinderkrippe oder überwies unberechtigterweise Geld auf ihr eigenes Konto oder das ihres Ehemannes.

Die Angeklagte zeigte sich zu Beginn der Verhandlung reuig. Zuerst schien es so, als wolle sie nur ihren Anwalt, Andreas Dräger, für sie sprechen lassen. Dieser erklärte, seine Mandantin würde die Vorwürfe komplett einräumen, sie bereue ihre Taten sehr und es tue ihr leid. Als Richterin Silke Schneider die Frau direkt fragte, ob sie finanzielle Probleme gehabt habe, brach sie ihr Schweigen. Sie bejahte und meinte, es seien zur dieser Zeit immer mehr Mahnungen ins Haus gekommen. Es habe sich "wie ein Sog" angefühlt. Zu Beginn habe sie sich gesagt, sie würde das Geld bald zurückzahlen. Sie meinte: "Ich kann es mir heute wirklich nicht mehr erklären. Am Anfang war es so einfach und dann bin ich aus der Spirale einfach nicht mehr herausgekommen." Auch die Frage der Richterin, ob sie nicht damit gerechnet habe, dass alles irgendwann auffliegt, bejahte sie: "Ich habe eigentlich immer damit gerechnet, dass es irgendwann bemerkt wird."

Die Betreiberin der Kindertagesstätte, eine ehemalige Freundin der Angeklagten, war als Nebenklägerin anwesend. Ihr Anwalt bestätigte, dass die Schadenssumme inzwischen niedriger sei als zuerst geschätzt, weil die Angeklagte bereits eine gewisse Summe zurückgezahlt habe. Damit sei der Betrag inzwischen "nur" noch bei 12 500 Euro.

Bei der Urteilsfindung waren sich die Verteidiger, Staatsanwalt und Richterin Schneider so einig, wie es selten der Fall ist. Für die 52-Jährige spreche, dass sie nicht vorbestraft und somit eine Ersttäterin ist. Außerdem habe sie ein vollständiges Geständnis abgegeben, Reue gezeigt und einen Teil des Geldes zurückgezahlt. Daher reichte es noch zu einer Bewährungsstrafe. Diese wurde von Richterin Schneider auf ein Jahr und vier Monate festgelegt, die Bewährungszeit ist drei Jahre. Zusätzlich muss die Frau 80 Arbeitsstunden bei der Arbeiterwohlfahrt in Forchheim abarbeiten und der Nebenklägerin den Rest des Schadens zurückzahlen. In welchen Raten das geschehen solle, müsse die Angeklagte mit der Nebenklägerin ausmachen.

Schneider meinte am Ende: "Sie wissen ja hoffentlich selber, dass Sie einen großen Fehler begangen haben. Es ist schon einfach, wenn man vor dem Konto sitzt anstatt eine Bank auszurauben. Dafür braucht man nicht viel kriminelle Energie." Sie gehe davon aus, dass dies die erste und letzte Straftat der Frau bleibe.

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