Kriegerdenkmal in Steinbach wird saniert

6.12.2018, 11:00 Uhr
Das alte Kriegerdenkmal in Steinbach muss dringend restauriert werden. Dafür gab der Gemeinderat nun grünes Licht.

© Karl Heinz Wirth Das alte Kriegerdenkmal in Steinbach muss dringend restauriert werden. Dafür gab der Gemeinderat nun grünes Licht.

In einem Schreiben teilte die Antragstellerin der Gemeinde die Unwirksamkeit des Bebauungsplanes mit und verwies auf das Wasserhaushaltsgesetz, dass im Einzelfall Bauvorhaben im faktischen Überschwemmungsgebiet genehmigt werden können. Die Gemeinde sah den Bebauungsplan jedoch als wirksam an, da dieser Rechtskräftig sei, erklärte Bürgermeisterin Gertrud Werner. Somit ist der Bebauungsplan für die Bewertung des Bauvorhabens maßgebend.

Allerdings, so das Gremium, widerspricht das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans. Das Hinterliegergrundstück ist als Grünfläche festgesetzt und keine Baugrenzen vorgesehen – und verstößt somit gegen den Bebauungsplan, wonach Anlagen außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen nicht zulässig sind. Ebenfalls ist die Erschließung für dieses Grundstück nicht gesichert.

Für die Räte stellte sich in der Diskussion die Frage, inwieweit die Erschließung gesichert sei. Hier wurde seitens der Verwaltung mitgeteilt, dass die Bauherrin für die Erschließung von Leitungs- und Wegerechten ihre Zustimmung bekundet hat, doch liegen schriftliche Unterlagen diesbezüglich nicht vor. Geklärt werden muss auch die Frage, ob Rettungs- und Versorgungsfahrzeuge ausreichend Platz haben, die Grundstücke anzufahren. Dies muss ebenfalls im Rahmen der Erschließung geklärt werden. Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans, so die Räte, können erteilt werden, wenn die Abweichungen städtebaulich vertretbar sowie nachbarliche Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind.

Nach eingehender Beratung beschlossen die Räte dem Bauvorhaben auf dem Grundstück Flurnummer 475/5 zuzustimmen, jedoch bei der Nummer 475/4 das Bauvorhaben durch die Fachbehörden vom Landratsamt prüfen zu lassen. „Wir geben nur eine Empfehlung so die Bürgermeisterin, die Genehmigung erfolgt immer durch die zuständigen Fachbehörden“.

Weiter beschlossen die Räte einstimmig, dem Sportverein Kleinsendelbach für die Jugendarbeit einen Zuschuss von 1923 Euro zu gewähren. Der Gemeinderat beschloss zudem für den Bauhof 2 Sektionaltore mit Nebeneingangstüre für 6395 Euro anzuschaffen. Ebenfalls wird für die FFW Steinbach ein Sektionaltor für 4.251 Euro angeschafft.

Dem Antrag der Fraktion Dorfgemeinschaft auf Restaurierung des Kriegerdenkmals in Steinbach stimmten die Räte ebenfalls zu. Bevor mit den Arbeiten begonnen wird, soll die Denkmalschutzbehörde in Schloss Seehof hinzugezogen werden. Erst danach sollen Zuschüsse beantragt werden, einigten sich die Räte auf die weitere Vorgehensweise.

 

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