LED-Leuchten für Egloffstein sollen Geld sparen

10.3.2017, 06:00 Uhr
LED-Leuchten für Egloffstein sollen Geld sparen

© Rolf Riedel

"Das Bayerische Straßen- und Wegegesetz verpflichtet die Kommunen im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung, die öffentlichen Straßen und Plätze innerhalb geschlossener Ortschaften zu beleuchten", erläuterte Ralf Schwarz, Kundenberater der Bayernwerk AG, seine Vorstellung von Energie-Einsparmöglichkeiten vor dem Marktgemeinderat in Egloffstein. "Das umfasst" so Schwarz weiter "die Erstellung der Straßenbeleuchtung, ihren Betrieb sowie die Instandhaltung".

Straßenbeleuchtungsanlagen sind Erschließungsanlagen im Sinne des Baugesetzbuches.Das Energiebetriebene-Produkte-Gesetz (EBPG) setzt die Richtlinie in deutsches Recht um.

Mit der Vorgabe allgemeiner spezifischer Anforderungen an das Design und die Konstruktion der Straßenbeleuchtung werden ineffiziente Produkte stufenweise vom Markt genommen. Aktuell trifft dies auf die weit verbreiteten Quecksilberdampf-Hochdrucklampen (HME) zu. Sie dürfen seit April 2015 nicht mehr verkauft werden. Schwarz garantierte eine konsequente und qualifizierte Instandhaltung der Egloffsteiner Straßenbeleuchtungsanlage und damit auch den Erhalt der Wertbeständigkeit dieser Investition.

Zum Einstieg hatte Ralf Schwarz die Leuchtmittel aller Außenorte katalogisiert. Insgesamt 196 Leuchten mit einem Energieverbrauch von 74000 Kilowattstunden pro Jahr, was einem finanziellen Aufwand von 15000 Euro entspricht. Zur Bestückung der Lampen empfiehlt Schwarz die LED-Technik, Natriumdampf-Hochdruck-lampen (HSE/ HST), effiziente Leuchtstofflampen und Kompaktleuchtstofflampen. Energieexperte Schwarz stellte die unterschiedlichen Lampenarten vor und erläuterte deren Einsatzmöglichkeiten.

Herstellerunabhängiges Konzept

Ralf Schwarz bot die Erstellung eines fachmännischen und herstellerunabhängigen Konzeptes zur Energieeinsparung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien an. Nun liegt es bei den Egloffsteinern, dieses Konzept umzusetzen.

Bei der Aufstellung des Bebauungsplans "Schlehbühl" Ende der 1980er Jahre diente diese Fläche noch als landwirtschaftliche Nutzfläche eines landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetriebes. Auf Wunsch des Eigentümers sollte die Fläche nicht überplant werden um die Abstandsflächen für eine ordnungsgemäße Ausübung der Landwirtschaft zu gewährleisten. Inzwischen wurde der Betrieb größtenteils aufgegeben. Der derzeitige Eigentümer würde eine Bebaubarkeit begrüßen. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Änderung des Bebauungsplanes und des Grünordnungsplans.

Neues Finanz-Programm

Weil der EDV-Dienstleister seine Finanzsoftware auf ein neues Programm umstellt, ist es nicht mehr möglich, die Abrechnung der Stromversorgung Egloffstein wie bisher umzusetzen. Für Tarifkundenabrechnung, Zählerverwaltung, Messstellenbetrieb, Netznutzungsabrechnung und eine Reihe weiterer Dienstleistungen suchte man nach einem neuen externen Dienstleister. Es erwiesen sich hinsichtlich des Angebotspreises und Leistungsumfangs die Stadtwerke Forchheim als geeigneter Partner.

Der Marktgemeinderat sprach sich für eine Zusammenarbeit mit den Stadtwerken aus und bevollmächtigte den Bürgermeister, einen entsprechenden Dienstleistungsvertrag mit einer Laufzeit von fünf Jahren abzuschließen.

Keine Kommentare