Mehrjährige Haftstrafen für polnisches Diebes-Trio

16.5.2018, 12:01 Uhr
Mehrjährige Haftstrafen für polnisches Diebes-Trio

© dpa

Es sah alles nach einer geplanten Tat aus. In Warschau mietete sich das Trio einen Kleinwagen und fuhr gen Oberfranken. Im Kofferraum hatten sie ein ganzes Arsenal an Einbruchswerkzeugen wie Brecheisen, Handschuhe und drei Masken zur Vermummung dabei. In Gasseldorf bezogen die Polen eine Ferienwohnung.

Einen Tag später stahlen die drei im nahegelegenen Unterleinleiter in aller Frühe deutsche Autokennzeichen von einem parkenden Pkw, um in der Gegend mit ihrem Warschauer Nummernschild nicht aufzufallen. Anschließend fuhren sie durch die Gegend und kreuzten vormittags in Seigendorf auf, wo sie ein geeignetes Objekt auskundschafteten und ein gekipptes Kellerfenster für den Einstieg nutzten.

In aller Eile durchstöberten sie die verlassene Wohnung von oben bis unten. Eine aufmerksame Nachbarin bemerkte die drei jungen Männer im Alter zwischen 24 bis 26 Jahren und informierte die 66-jährige Hausbesitzerin. Als die Rentnerin nach Hause eilte, waren die Einbrecher noch in den Räumen zugange, aber kurz darauf rannten sie an der Besitzerin vorbei zu ihrem Wagen.

In einer Jogginghose, einer Umhängetasche und einem Kulturbeutel hatten sie ihre Beute im Wert von rund 1000 Euro verstaut. Darunter eine analoge Fotokamera, einige Schmuckstücke und eine Dose Rasierschaum. Der Anruf einer Passantin ermöglichte der Polizei einen schnellen Fahndungserfolg.

Nicht verhandelt wurden zwei Einbrüche Anfang Oktober 2017 in Hirschaid und Forchheim. An den Tatorten hatten die Ermittler zwar DNA-Spuren sicherstellen können. Doch weil die beiden Tatverdächtigen eineiige Zwillinge sind, konnte das gefundene Erbgut keiner Person konkret zugeordnet werden. Schweren Herzens musste Oberstaatsanwalt Matthias Bachmann das Verfahren einstellen.

Andere Spuren wie eine SMS führten zu einem bislang ungeklärten Wohnungseinbruch in Ansbach. Dort laufen die Ermittlungen noch. Es seien noch weitere Straftaten zu erwarten gewesen, so der Oberstaatsanwalt, wenn man das Trio nicht dingfest gemacht hätte.

Die Angabe, man sei als Tourist in die Fränkische Schweiz gekommen, wollten Richterin Marion Aman und ihre beiden Schöffinnen nicht glauben. "Wer mit solcher Ausrüstung kommt, macht hier keinen Urlaub." Auch den Erklärungen der Rechtsanwälte Alexander Wessel (Haßfurt) und Thomas Gärtner (Bamberg), die von einer "spontanen Tat" sprachen, wurde kein Glaube geschenkt. Ihre Mandanten seien erstens keine Profi-Einbrecher und zweitens nicht eingereist, um Straftaten zu begehen. Und man sei schon gar keine Bande, zu der es mehr bräuchte als nur drei Tatbeteiligte, so die Verteidigung.

Dabei waren die beiden Brüder bereits in ihrem Heimatland mit Polizei und Justiz in Konflikt geraten. Der eine hatte schon zwei Jahre wegen Körperverletzung und Drogenbesitzes hinter Gittern gesessen. Ihm wurde auch eine weitere einschlägige Straftat in Frankfurt an der Oder zum Verhängnis.

Dort war er erst im Februar 2018 mit einem Jahr und drei Monaten wegen versuchter gewerbsmäßiger Hehlerei bestraft worden. Der andere hatte in seinem Heimatland "schwere Probleme mit Marihuana und Kokain", die in eine zweijährige Haftstrafe mündeten. Als er in Seigendorf zur Tat schritt, stand er noch unter polnischer Bewährung. Dabei ist beider Vater ein Polizist.

Zugunsten der drei Angeklagten wog ihr Geständnis, der nicht allzu große materielle Schaden und die siebenmonatige Untersuchungshaft. Zu ihren Lasten wirkten sich die enormen psychischen Nachwirkungen bei der Hausbesitzerin aus, die auch sieben Monate nach dem traumatischen Ereignis über schwere Schlafstörungen klagt und im Zeugenstand in Tränen ausbrach.

Die von den Eindringlingen durchwühlte Wäsche hat sie weggeworfen, den gestohlenen Schmuck will sie nicht zurück haben. Da klang es fast wie Hohn, als die Täter der Hausbesitzerin versicherten, es täte ihnen leid und sie würden nicht wiederkommen.

Die Zwillingsbrüder bleiben nun für drei Jahre und einen Monat bzw. zwei Jahre und vier Monate eingesperrt. Auch der Dritte, der den Pkw gefahren hatte, bekam trotz Fürsprache seines Verteidigers Rechtsanwalt Maximilian Glabasnia aus Bamberg, bei einem Jahr und zehn Monaten Freiheitsstrafe keine Bewährung. "Die Haft ist die einzig logische Konsequenz. Es muss sich auch in Polen herumsprechen, dass wir solche Straftaten mit Nachdruck verfolgen", so Richterin Aman.