Mit zu viel Wut und Bier in den Schrebergarten

14.3.2018, 12:00 Uhr
Mit zu viel Wut und Bier in den Schrebergarten

© Huber

Am Abend des 30. April 2016 hatten fünf Jugendliche vor, in einem Schrebergarten eine Party zu feiern. Zwei davon waren jetzt als Zeugen vor das Amtsgericht Forchheim geladen.

Sie erzählten, erst seien aus dem Nachbargarten Beschimpfungen geschrien worden, dann sei der Nachbar mit einem Baseballschläger bewaffnet über den Zaun gekommen. Das Holz des Schlägers soll mit Maschendraht umwickelt oder mit Nägeln bestückt gewesen sein. Der Mann habe geschwankt und sei eindeutig betrunken gewesen.

Im Angriff habe er versucht, sie zu verletzen, erinnerten sich die Zeugen vor Gericht. Allerdings habe der Mann mit dem Schläger nicht getroffen, stattdessen habe er einmal auf den Boden und ein zweites Mal auf einen Holzpfosten geschlagen.

Danach riefen die Jugendlichen die Polizei. Ein anderer aus der Gruppe habe davor noch einen Schlag mit dem Knie in den Rücken abbekommen, die zwei vor Gericht stehenden Beteiligten konnten sich daran allerdings nicht mehr erinnern. Auch andere Details des Abends konnten beide zwei Jahre nach dem Vorfall nicht mehr eindeutig benennen.

Der Angeklagte selbst stritt vor Gericht alle Vorwürfe ab. Er habe weder einen Baseballschläger in der Hand gehabt, noch sei er in irgend einer Weise auf die Jugendlichen losgegangen. Er habe mit einem Kollegen zusammen in seinem Garten gegrillt, dieser sei dann zum Zaun, um sich zu erkundigen, was die Gruppe im Nachbargarten verloren gehabt hätte. Daraufhin sei einer der Jungen über den Zaun auf sein Grundstück gekommen.

Der Angeklagte sagte: "Der hat sich dann groß aufgebaut und sich aufgeführt." Als er dazugekommen sei, habe sein Kollege gedroht, die Polizei zu rufen, daraufhin seien die Jugendlichen geflohen. Er sei selbst völlig geschockt gewesen, als kurz danach tatsächlich die Polizei bei ihm im Garten stand und nach einem Baseballschläger suchen wollte.

Richterin Silke Schneider hakte nach, warum der Mann weder damals noch zu einem späteren Zeitpunkt bereit gewesen wäre, eine Aussage bei der Polizei zu machen, wenn er denn unschuldig sei.

Jedes Wort im Mund rumdrehen

Das sei ein Fehler gewesen, erklärte der Forchheimer, aber er habe nicht damit gerechnet, dass es zu einem Gerichtsverfahren kommen würde. Er gab zu, zum Zeitpunkt des Vorfalls zwischen fünf und sechs Bier getrunken zu haben. Sein Kollege bestätigte seine Angaben. Keiner der beiden Männer hätte zu irgendeinem Zeitpunkt das eigene Gartengrundstück verlassen.

Auf die Frage, warum auch er keine Aussage habe machen wollen, antwortete er: "Das ist halt so mit den Polizisten hier, dass die einem oft jedes Wort im Mund rumdrehen." Er habe das über sich ergehen lassen und die Geschichte danach sofort wieder vergessen.

Der damals anwesende Polizist gab an, die Jugendlichen seien bei seiner Ankunft sehr aufgebracht gewesen, hätten aber nicht alkoholisiert gewirkt. Die Männer aus dem Nachbargarten beschrieb er hingegen als "eindeutig betrunken und extrem unkooperativ".

Er habe Scherben von Glasflaschen gefunden und einen Schaden an einem Holzpfosten festgestellt, der von einem Baseballschläger hätte stammen könnte. Bei der Durchsuchung des Gartens habe man aber keinen Baseball-Schläger finden können, es sei aber durchaus möglich, dass der Prügel einfach über den Zaun in ein anliegendes Grundstück geworfen worden sei. Dort wäre er sehr schwer zu finden gewesen.

Der Jugendliche, der angeblich den Tritt abbekommen habe, sollte ebenfalls vor Gericht aussagen, er fehlte aber unentschuldigt. Daher beschloss Richterin Silke Schneider, die Gerichtsverhandlung zu unterbrechen und den jungen Mann zu einem neuen Termin vorzuladen. Bis dahin müssen sich die Beteiligten an der Gartenstreitigkeit weiter in Geduld üben.

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