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Wer den Vorsitzenden des Heimat- und Trachtenvereins und ehemaligen Heroldsbacher Bürgermeister, Edwin Dippacher, kennt, der weiß, dass er ein Gemütsmensch ist. Doch dass die Heroldsbacher Kirchweih, die er mit dem Heimat- und Trachtenverein in den vergangenen Jahren mühsam wiederbelebt und am Leben gehalten habe, im vergangenen Jahr fast abgesagt hätte werden müssen, macht ihn sauer.
Der Grund: Eine direkt an das Grundstück der Katholischen Kirchenstiftung Sankt Michael angrenzende Nachbarin hatte gegen die gemeindliche Genehmigung der Veranstaltungszeiten kurzfristig Klage beim Verwaltungsgericht in Bayreuth eingereicht.
Im Eilverfahren entschied das Gericht, die Veranstaltungszeiten der Kirchweih auf 22.30 Uhr zu begrenzen. Für Edwin Dippacher ein Unding: „Jeder weiß, dass solche Zeiten für Musikveranstaltungen unattraktiv sind.“ Die verkürzten Öffnungszeiten haben eine erhebliche Einschränkung nach sich gezogen, welche sowohl die Besucher gespürt hätten als auch die Veranstalter, die weniger Erlöse einspielten.
Nur durch das Eilverfahren konnte erwirkt werden, dass die Kirchweih überhaupt stattfand. „Das Hauptsacheverfahren ist noch im Laufen“, sagt Dippacher. „Dabei ist die Pfarrwiese gleich unterhalb des Pfarrheims der geeignete Platz für eine solche Veranstaltung“, meint er und fügt hinzu:. „Von der Logistik her ist das eigentlich eine optimale Lokalität.“
Nachbarin Erika B. hingegen fühlt sich durch die Lautstärke der Veranstaltungen schlichtweg gestört. „Ich möchte nicht mehr als meine Ruhe“, so die Anwohnerin. Seit Jahren kämpft sie mit sämtlichen ihr zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln gegen jegliche Art von Veranstaltungen im Pfarrzentrum und auf dessen Außenanlagen. Die bisherige Bilanz: Zahllose Polizeieinsätze wegen vermeintlicher Ruhestörungen, Gesangsproben im Pfarrheim — auch im Sommer bei größter Hitze — hinter verschlossenen Fenstern und Türen, Veranstaltungen mit stark begrenzten Öffnungszeiten.
Für Erika B. ist die Rechtslage klar: „Die Katholische Kirchenstiftung hat sich beim Bau des neuen Pfarrheims nicht an die Auflagen der Baugenehmigung gehalten.“ So enthalte die Genehmigung beispielsweise die Auflage, eine Be- und Entlüftungsanlage in das Gebäude einzubauen. Sie wolle nicht „nachkarteln“, sagt die Anwohnerin. Aber: Auch die Ausrichtung der Kirchweih widerspreche der Baugenehmigung.
Im Juli 2009 hat sie sich mit der Kirchengemeinde vor Gericht auf verschiedene Regelungen geeinigt. „Ich will eigentlich nicht streiten, sondern nur meine Ruhe“, sagt sie. Ein Pfarrzentrum sei kein Gaststättenbetrieb. „Es gibt 1000 andere Möglichkeiten, die Kirchweih auszurichten und nicht unbedingt die Pfarrwiese“, fügt sie hinzu und schlägt vor: „Wir haben doch jetzt schließlich einen schmucken Dorfplatz, wo auch schon Märkte und Veranstaltungen stattgefunden haben“, schlägt Büttner vor.
Die Gemeinde sieht das anders und will das auch im heutigen Prozess deutlich machen: Zum einen stehe kein anderes, geeignetes Grundstück zur Verfügung, zum anderen sei die Bevölkerung bei seltenen traditionellen Festen tolerant, was die Lärmbelästigung angehe. Zumal die Veranstaltungszeiten so gelegt seien, dass die Nachtruhe gewahrt bleibe.
