Plan für Sanierung der Nepomukbrücke in Dormitz

13.12.2015, 09:00 Uhr
Plan für Sanierung der Nepomukbrücke in Dormitz

© Karl Heinz Wirth

Bürgermeister Holger Bezold rügte, dass zwar schon einige Gutachten zur Brücke erstellt wurden, aber „keiner sagen konnte, was wir machen sollen“. Bereits im Mai und Juni 2015 beauftragte der Gemeinderat per Beschluss den Tüv Rheinland mit der Lasteinstufung und der grundlegenden Brückenuntersuchung. Die Unterlagen und Ergebnisse liegen vor und sind für die weitere Vorgehensweise zur Brückensanierung unerlässlich.

Für künftige Planungen jedoch, welche Sanierungsmaßnahmen notwendig sind, reichten die Vorleistungen nicht aus. „Wir brauchen jemand, der uns fachlich unterstützt und Erfahrung mit denkmalgeschützten Bauwerken und Brücken hat“, so der Bürgermeister. Dabei sollte die Nepomuk- und Fußgängerbrücke als Gesamtsanierungsprojekt auch von einer Hand saniert werden.

Stefan Wolfrum vom gleichnamigen Ingenieurbüro aus Nürnberg erläuterte dann die Bauzeitenpläne und welche Schritte erforderlich sind, damit 2016 die Auftragsvergabe für die Sanierung der Brücken erfolgen kann. Zunächst werde die Kostenberechnung, der Bauwerksentwurf, Grundlagenermittlung, Vorplanung und die Entwurfsplanung erarbeitet. Die Bauausführung sei der zweite Schritt. Hier werde die Vergabe vorbereitet, bei der Gemeinderat mitwirkt.

Das Gremium beschloss nach eingehender Diskussion, das Büro Wolfrum erst im Januar mit der Planung zu beauftragen, da die Maßnahmen erst noch einmal mit den Fachbehörden bei der Regierung in Bayreuth abgestimmt werden müssen, damit auch Zuschüsse beantragt werden können.

Beim letzten Rosenmontagsball der Feuerwehr stellte man Differenzen zwischen dem für diese Veranstaltung üblichen Hallenaufbau und den vorliegenden genehmigten Bestuhlungsplänen fest. Daher arbeiteten die involvierten Vereine einen neuen Bestuhlungsplan aus. Dieser sieht 270 Sitzplätze sowie 210 Stehplätze vor. Dies bedeutet, dass mit 480 Besuchern die maximale Personenzahl erreicht ist.

Der seinerzeit mit der Brandschutzmaßnahme betraute Architekt Ralf Hain wurde beauftragt, den Plan der Vereine sowie einen zusätzlichen Alternativvorschlag auszuarbeiten. Jener soll dann dem Landratsamt Forchheim zur Genehmigung vorgelegt werden. Der Gemeinderat nahm die Pläne zur Kenntnis.

Zaun als Lärmschutz

Kontroverse Diskussionen verursachten folgende Themen: Dem Antrag auf Errichtung eines Gabionenzaun mochten nicht alle Räte folgen. Geplant ist an einer Grundstücksgrenze entlang der Schwabach- und Steinwehrstraße, einen 1,83 Meter hohen und 25 Meter langen Gabionenzaun zu errichten. Der Zaun soll als Sicht- und Lärmschutz dienen, weil durch neue Baugebiete der Verkehr stark zugenommen hat und das Grundstück am Kreuzungsbereich liegt. Man habe zwar schon Gabionenzäune im Baugebiet Süd-West genehmigt, so Bürgermeister Bezold, jedoch nur zwischen den jeweiligen Grundstücken.

Gemeinderätin Marianne Mirsberger (CSU) gab zu Bedenken, dass der Zaun sehr hoch und eine durchgängige Sichtlinie auf die Wohnbebauung nicht mehr gewährleistet sei. Es scheint große Mode zu sein, dass sich immer mehr Bürger abschotten wollen, sagte Leonhard Schmitt (CSU). „Wenn wir das genehmigen, dann dauert es nicht lange, bis die nächsten Anträge für hohe Zäune auf dem Tisch liegen.“ Letztendlich beschloss der Gemeinderat, mit 10:3 Stimmen, das Vorhaben zu genehmigen und von den Festsetzungen zu befreien.

Im nächsten Antrag ging es ebenfalls um eine Lärmschutzwand mit einer Länge von 40 Metern, allerdings war die Sachlage anders. Die Wand sei ein Schwarzbau, denn der Antragsteller habe sie in der Annahme eines verfahrensfreien Bauvorhabens errichtet, dabei aber die zulässige Höhe von zwei Metern überschritten, weshalb eine Verfahrensfreiheit nicht möglich ist. Nun müssen Fachbehörden die Genehmigungsfähigkeit prüfen. Mit einem Bauantragsverfahrens könne der Schwarzbau im Nachhinein legalisiert werden, so Bezold. Der Gemeinderat beschloss einmütig, das Einvernehmen der Gemeinde zu erteilen und den Antrag an das Landratsamt Forchheim weiterzuleiten.

Beim nächsten Antrag zeigten sich bei so manchem Gemeinderat Sorgenfalten im Gesicht. Der Antragsteller möchte auf seinem Gelände, das zwar im Außenbereich, aber in der Nähe eines neuem Wohngebietes liegt, ein Lagerbecken bauen, in dem abgelagertes Material aus Biogasanlagen gelagert werden soll.

Das Becken hat ein Fassungsvermögen von 1000 Kubikmeter, umgeben von einem 1,45 Meter hohen Erdwall, auf dessen Krone ein 1,80 Meter hoher Zaun errichtet wird. Die Tiefe des Beckens beträgt vier Meter, die Seiten sind jeweils 31 Meter lang. Laut Angaben des Bauherrn soll nur in den Monaten November bis Februar Material gelagert werden.

Erich Mirsberger (ÜW) gab zu bedenken, das ein Ausbringen von solch einem Material nur auf abgeernteten Feldern möglich sei, also erst ab Juni. Dann stimme der Zeitraum für die Lagerung aber nicht. Was sei mit der Geruchsbelästigung? Schließlich sollte man an die Anwohner denken. Aufgrund vieler ungeklärter Fragen beschlossen die Räte den Antrag auf die Sitzung im Januar zu vertagen.

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