Plötzlich berauscht: Freundin Crystal Meth untergejubelt

31.1.2015, 14:44 Uhr
Hohe Bewährungsstrafen für Angeklagte, die junger Frau Crystal Meth untergeschoben hatten.

© dpa Hohe Bewährungsstrafen für Angeklagte, die junger Frau Crystal Meth untergeschoben hatten.

Der 23-jährige Angestellte und seine 22-jährige Freundin sollen einer 27-Jährigen gegen deren Willen und ohne deren Wissen Crystal Meth verabreicht haben.

In der Urteilsbegründung machte Amtsrichterin Silke Schneider keinen Hehl daraus, dass sie den Vertrauensbruch und die Hinterlist nicht gutheißen konnte.

Fast genau vor einem Jahr soll sich die „Hausparty“ im Landkreis Forchheim abgespielt haben. Zu viert hätten sie gefeiert. Das Pärchen, das spätere Opfer und eine weitere Freundin, die auch als Zeugin zu Wort kam. Sie schilderte, wie sie ein Schnaps-Fläschchen mit Crystal Meth „für unterwegs“ versetzte. „Die beiden hatten mich darum gebeten. Ich hatte mir nichts dabei gedacht.“

Zuvor hatten sie und die Angeklagten „einige Lines“ eingezogen. Das spätere Opfer hatte sich geweigert, Drogen durch die Nase einzuziehen. Später fuhr das Quartett nach Nürnberg in eine Shisha-Bar. Auf dem Weg dorthin reichten sie der Arglosen das Fläschchen, das diese auf einmal leerte. „Ich hatte mich noch gewundert, dass der Schraubverschluss nicht ganz zu war“, so die Geschädigte. Geschmeckt habe sie aber nichts. Zurück im Landkreis hätten erneut Drogen die Runde gemacht — wieder ohne Beteiligung der Geschädigten.

Dort hätte die Angeklagte zugegeben, dass es sich um Crystal Meth gehandelt habe. Da beide Angeklagte während der Verhandlung vor dem Amtsgericht von ihrem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch machten und kein Wort zur Sache sagten, mussten einige Chat-Protokolle und die Zeugenaussagen die Indizien und Beweise erbringen. Das Opfer der Drogen-Attacke berichtete anschaulich von den Folgen. Sie, die nie etwas mit Drogen zu tun gehabt habe, sei fast 60 Stunden wach geblieben, habe Atemprobleme und Herzrasen bekommen, außerdem habe sie Angst vor dem Angeklagten gehabt, der seine Freundin schon mehrfach verprügelt hätte.

Panikattacken, Zitter- und Weinkrämpfe

„Ich war in dem Moment völlig hilflos.“ Schließlich sei sie nach Hause gefahren worden und habe dort versucht zu schlafen, was nicht möglich gewesen sei. „Ich fühlte mich wie ein Zombie.“ Einen Arzt habe sie anfangs nicht rufen wollen, um ihrer damaligen besten Freundin die Polizei zu ersparen. Es sei aber irgendwann nicht mehr anders gegangen. „Ich hatte Panikattacken, Zitter- und Weinkrämpfe.“ Noch zwei Tage danach sei sie „depri“ gewesen und habe kaum richtig arbeiten können. Dass sich die Angeklagte in ihrem Schlusswort bei ihrer Ex-Freundin entschuldigte, ließ deren Rechtsanwalt Benedikt Salleck (Erlangen) zusammenzucken. Es klang wie ein Schuldeingeständnis.

Richterin Schneider aber zeigte sich von der echten Reue beeindruckt und blieb weit unter dem Antrag der Staatsanwältin Antje Raschka, die für den Angeklagten sogar die Möglichkeit einer Bewährung ausschloss. Während die Angeklagte mit neun Monaten auf Bewährung glimpflich davonkam, traf es den Angeklagten schwerer: 18 Monate auf Bewährung.

„Die haben sie nur bekommen, weil sie einen Arbeitsplatz haben“, so Richterin Silke Schneider. Sonst habe wenig für ihn gesprochen. Auch seine Vorstrafen wegen gefährlicher Körperverletzung, versuchter Vergewaltigung, sexuellen Missbrauchs von Kindern und sexueller Nötigung, sowie wegen unerlaubten Einsatzes von Arzneimitteln im Sport zu Dopingzwecken kamen dabei zur Sprache.

„Sie beide haben die Idee mit dem Unterschieben der Drogen gehabt. Sie haben gesundheitliche Schäden und eine eventuelle Lebensgefahr in Kauf genommen.“ Beide Verurteilte müssen als Bewährungsauflage außerdem jeweils 1000 Euro an ihr Opfer zahlen und dürfen sich drei (sie) und vier Jahre (er) nichts zu schulden kommen lassen. Das Opfer, die junge Frau, aber trägt schwer an den Folgen: „Wem kann ich noch vertrauen, wenn selbst meine beste Freundin mich hintergangen hat?“

1 Kommentar