Plötzlich Waldbesitzer — was ist zu tun?

20.3.2017, 17:11 Uhr
Plötzlich Waldbesitzer — was ist zu tun?

© Archivfoto: Thomas Weichert

Dem Geschäftsführer der Waldbesitzervereinigung, Matthias Kraft, fällt auf, dass immer mehr Menschen nichts über ihren geerbten Wald wissen oder die Grundstücksgrenzen nicht kennen. Nach einer Erbschaft seien die neuen Besitzer ratlos und wüssten nicht, was zu tun sei. Klarzumachen, dass die Wbvfs beraten und unterstützen könne, sei ihm sehr wichtig. Kraft schätzt, dass ungefähr zehn bis 15 Prozent ihren Besitz verkommen lassen. Doch "Eigentum verpflichtet": Sobald umgefallene Bäume die Wege blockieren oder andere Schäden entstehen, muss der Waldbesitzer handeln.

"Wald geerbt — Was nun?", diese Frage möchte die Waldvereinigung klären. Welche Handlungsoptionen gibt es überhaupt? Durch die Entscheidung, den Wald zu behalten, ergeben sich mehrere Möglichkeiten: Wer selbst aktiv werden möchte, sich aber nicht auskennt, könne sich an die Vereinigung wenden.

Der erste Schritt, um einen Überblick zu bekommen ist eine Beratung, bei der mit GPS-Gerät die Grenzen abgegangen werden und entschieden wird, welche Bäume gefällt werden müssen, wo Rückegassen angelegt und Wege ausgezeichnet werden sollen.

Seit der Verwaltungsreform 2004 werden "Selbsthilfegruppen" wie die Waldbesitzervereinigung verstärkt durch den Staat gefördert. "Durch Kurse, Infoabende, Begehungen im Gelände und Unterstützung bei der Bepflanzung, erhalten Unerfahrene die nötige Unterstützung, um selbst zu wirtschaften.", so Kraft.

Bessere Preise

Auch beim Verkauf hilft die Wbvfs: Durch die Bündelung zu größeren Mengen kann der Dachverband Forstliche Vereinigung Oberfranken die Preise verhandeln — der Einzelne erziele so höhere Gewinne.

Doch auch wer die eigene Arbeit im Wald scheut, kann das Erbe sinnvoll nutzen: Anstatt das Grundstück verkommen zu lassen, könne man die Bewirtschaftung auch komplett in die Hände der Waldbesitzervereinigung geben. Sie kann einen Unternehmer beauftragen, der sich um die Baumfällarbeiten kümmert. Auch das würde sich lohnen.

Beispielsweise bei 100 Festmeter Fichte Altholz im Jahr liegt der Ertrag bei ungefähr 7 000 Euro. Durch die Abgabe an einen Unternehmer wird ungefähr ein Drittel des Gewinns fällig. Knapp 5 000 Euro bleiben — und das ohne eigenen Arbeitsaufwand. "Man wird nicht reich davon, aber kann sich einen schönen Obolus dazuverdienen — alles was man dafür tun muss, ist ein Spaziergang mit dem Förster, um das Vorgehen zu besprechen.", so Kraft.

Informationen zur Waldbesitzervereinigung Fränkische Schweiz gibt es unter www.wbvfs.de oder unter der Telefonnummer (0 91 94) 3 34 63 70.

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