Prozess um Forchheimer Polizisten endet mit Paukenschlag

18.5.2017, 18:58 Uhr
Prozess um Forchheimer Polizisten endet mit Paukenschlag

© Beke Maisch

Nach neun Verhandlungstagen endete das Verfahren. Die Angeklagte wurde lediglich wegen Besitzes einer geringen Menge Marihuana, die bei ihr 2014 beschlagnahmt worden ist, zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 40 Euro verurteilt. Der Polizist hat gegen das Waffengesetz verstoßen, weil er unerlaubt Dienstmunition bei sich zuhause lagerte. Er erhielt eine Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu je 80 Euro, bekam aber eine Haftentschädigung für eine kurze Untersuchungshaft zugesprochen.

Angeklagt war die Frau mehrerer Verbrechen nach dem Betäubungsmittelgesetz: Sie soll fünfmal ein Kilo Haschisch gekauft und weiterveräußert zu haben. Der Polizist soll ihr bei den Beschaffungsfahrten geholfen und sogar eine Geldschuld aus dem Drogengeschäft eingetrieben haben.

Zehn Jahre liegt das Geschehen zurück

Von diesen Vorwürfen ist nichts übrig geblieben, obwohl die Strafkammer unter dem Vorsitzendem Richter Nino Goldbeck "versuchte nach bestem Wissen und Gewissen den Sachverhalt zu erforschen".

Zehn Jahre liegt das Geschehen zurück, seit 2014 ermittelten mehrere Polizeibehörden aufwändig. "Wir haben das fortgesetzt und jedes brauchbare Beweismittel herangezogen", betonte der Vorsitzende. Und dennoch musste er bei der Einschätzung seines Zwischenberichts vor einigen Wochen bleiben: "Fast nichts ist wirklich klar; Zweifel verblieben in den entscheidenden Punkten."

Ein Kilo Haschisch soll gekauft worden sein

Ein solcher Kernpunkt war die Aussage der Hauptbelastungszeugin, die von drei bis sechs Beschaffungsfahrten in den Nürnberger Raum gesprochen hatte. Dabei soll immer ein Kilo Haschisch gekauft worden sein. Doch nur einmal war sie dabei, von den anderen habe ihr nur die Angeklagte erzählt.

Das merkwürdige Verhalten dieser Zeugin im Prozessumfeld — eine angebliche Bedrohung vor dem Landgerichtsgebäude durch andere Prozessbeteiligte — ließ das Gericht ihre Aussagen mit Vorsicht genießen. Stutzig machte es auch, dass sie ganz genau schildern konnte, wie bei der einen Fahrt das Rauschgift versteckt worden ist, aber nicht mehr wusste, ob der angeklagte Polizist überhaupt dabei war.

So hielt sich die Kammer an die Angaben, die dem Urteil gegen den Dealer zugrunde liegen, der in Nürnberg verurteilt worden war: Es waren nur fünf Tranchen zu 200 Gramm. Wegen des geringen Wirkstoffgehalts waren damit die Kriterien für Verbrechen nicht erfüllt, sondern nur Vergehen. "Da war viel Glück für Sie dabei", sagte Nino Goldbeck offen.

Taten sind verjährt

Das hat zur Folge, dass die Taten verjährt sind. Die Angeklagte wurde wegen des Handeltreibens freigesprochen. Beim Polizisten hätte es sich das Gericht leicht machen können, denn eine Beihilfehandlung zu einer verjährten Tat ist auch verjährt. Doch auch hier arbeitete Goldbeck die zweifelhaften Punkte heraus.

Der Kern der Vorwürfe sei durch diese Zeugin bestätigt; sie selber beurteilte er als "schillernde Persönlichkeit, die unkonventionell agiere". Ihre Aussagen böten viele Angriffspunkte. Andererseits habe sie sich selbst belastet. Auffällig erschien ihm, dass sie in ihrem eigenen Ermittlungsverfahren mit genauen Angaben zu den angeklagten Taten "keine Pluspunkte gesammelt, sondern drei Jahre geschwiegen" habe. Erst in dieser Hauptverhandlung steigerte sie ihre Vorwürfe, ohne dass offensichtlich wurde warum.

Der wichtigste Grund, ihre Aussagen nur bedingt zugrunde zulegen war aber der: Sie berichtete, dass sie das Geld für den Kauf gezählt habe. Es waren zwischen 1400 und 1500 Euro. Das ist eine viel zu niedrige Summe für ein Kilo Haschisch und ist eher einer 200-Gramm-Portion angemessen.