Quadratmeter mit Strom vom Vermieter?

9.1.2018, 08:00 Uhr
Nicht nur Quadratmeter, sondern auch Strom können Mieter künftig von ihrem Vermieter "beziehen".

© dpa Nicht nur Quadratmeter, sondern auch Strom können Mieter künftig von ihrem Vermieter "beziehen".

Herr Bigge, was können wir uns darunter vorstellen?

Dominik Bigge: Es bedeutet, dass der Mieter von seinem Vermieter Strom beziehen kann. Und das geschieht dezentral über eine Photovoltaikanlage oder ein Blockheizkraftwerk. Die Installation der Anlage übernimmt der Vermieter. Die Energie wird direkt vor Ort, im Mietshaus erzeugt. Die Grundlage für dieses Konzept hat der Gesetzgeber im vergangenen Jahr geschaffen.

Welchen Vorteil haben Mieter und Vermieter?

Quadratmeter mit Strom vom Vermieter?

© Foto: Pfrogner

 Dominik Bigge: Der Mieter erhält einen günstigen Stromtarif von seinem Vermieter. Die Kilowattstunde Strom ist günstiger, als die, die vom großen Stromanbieter kommt. Zwar kann der Vermieter den Preis festlegen, er muss aber mindestens zehn Prozent günstiger als der übliche Grundtarif sein. Für den Vermieter wiederum sind günstigere Preise möglich, weil er, wie auch bei der Eigennutzung von Strom, diesen nicht ins allgemeine Netz einspeist und sich das Netzentgelt spart. Beide Seiten gewinnen bei diesem Konzept. Der Mieter erhält einen deutlich günstigeren Strom, der Vermieter erzeugt mit der Energie neben dem regulären Mietzins eine zusätzliche Rendite.

Wer kann daran teilnehmen?

Dominik Bigge: Jeder Mieter, dessen Vermieter eine dezentrale Energieversorgung ermöglicht. Für den Mieter bleibt aber die Wahlmöglichkeit bestehen, ob er den Strom vom Vermieter oder vom Energieunternehmen geliefert bekommen will. Das Konzept ist für Kleinvermieter wie auch für große Wohnbaugenossenschaften interessant.

Das Energienetzwerk C.A.R.M.E.N lädt zusammen mit dem Landratsamt und dem Haus- und Grundverein Forchheim zu einem Fachgespräch zu dem Thema ein. Es findet am 1. Februar um 14 Uhr in St. Gereon statt. Anmeldung bis 26. Januar unter www.carmen-ev.de oder beim Landratsamt unter Telefon (09191) 86–1024. Tagungsbeitrag 25 Euro.

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