Radmuttern gelockert: Verkehrsdelikt mit bösen Folgen

21.6.2018, 19:51 Uhr
Radmuttern gelockert: Verkehrsdelikt mit bösen Folgen

© Foto: Peter Steffen/dpa

Kauernhofen, Mitte Mai: An einem am Schustermarter geparkten Skoda haben Unbekannte mehrere Radmuttern des linken Vorderreifens gelockert. Glücklicherweise fiel das der Fahrzeughalterin rechtzeitig auf. Nur drei Tage später trifft es einen Pkw, der in Eggolsheim auf einem Privatgrundstück in der Spitalstraße geparkt war.

Anfang Juni schlagen ein oder mehrere Täter in Bärnfels zu und lockern wohl alle fünf Radschrauben eines VW. Der Fahrer bemerkt das nicht rechtzeitig. Als er losfährt, hört er seltsame Geräusche am linken Vorderreifen – und hält an, bevor Schlimmeres passiert.

Zuletzt kam es in Hundshaupten zu einem ähnlichen Fall. Auch bei diesem Wagen, der frei zugänglich in einem Carport in Hundshaupten beziehungsweise vor dem ASB in Gräfenberg geparkt war, wurden alle fünf Radmuttern am linken Vorderrad gelockert.

Leben gefährdet

"Rechtlich handelt es sich um einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr", sagt Robert Schaffranietz, stellvertretender Dienststellenleiter der Polizei Forchheim. Laut Paragraf 315 b des Strafgesetzbuches liegt dieser vor, wenn "Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet" werden. Das sind laut Schaffranietz Gegenstände im Wert von zwei- bis dreitausend Euro.

"Das ist ein Verkehrsdelikt, das nicht zu unterschätzen ist", so der Beamte. Schließlich werden nicht nur die Insassen des betroffenen Wagens in Gefahr gebracht, sondern auch weitere Verkehrsteilnehmer. Dabei hängt es vom Zufall ab, ob ein Schaden eintritt oder ausbleibt.

Die Auslöser können auch harmlos sein. "Manchmal kommen gelockerte Radmuttern nach dem Reifenwechsel vor, weil sie einfach nicht richtig festgezogen wurden", so Schaffranietz. Ist das nicht der Fall, müssen die Hintergründe ermittelt werden.

Zunächst sichere die Polizei die Spuren und prüfe, ob der betroffene Fahrer Ärger in seinem Umfeld hatte und es sich um einen gezielten Anschlag handeln könnte. Wird ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr begangen, handelt es sich um ein Vergehen, das eine Freiheitsstrafe zwischen einem und fünf Jahren sowie eine Geldstrafe vorsieht.

Erleidet eine Person eine "schwere Gesundheitsschädigung" oder hatte der Täter die Absicht, einen Unglücksfall herbeizuführen, sieht der Paragraf eine Strafschärfung vor.

Eine Geldstrafe ist dann nicht mehr möglich, laut Straftatbestand handelt es sich um ein Verbrechen. Die Freiheitsstrafe beträgt mindestens ein Jahr, wird nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt, und kann bis zu zehn Jahre umfassen.

In den vergangenen Jahren wurde laut Sprecher Franz Truppei vor dem Amtsgericht kein solcher Fall verhandelt. "Wegen Geringfügigkeit der Straftat würde kein Verfahren eingestellt werden, denn es handelt sich um eine gravierende Angelegenheit", betont er.

Oft ist es schwierig, den oder die Täter zu ermitteln. "Erstmal haben wir kaum Ermittlungsansätze", sagt Juliane Hillmann von der PI Ebermannstadt. Ohne Zeugen haben die Beamten kaum eine Chance. "Wenn jemand etwas beobachtet hat oder sich auf unsere Zeugenaufrufe hin meldet, hilft das enorm", sagt sie.

Zuletzt häuften sich die Fälle im Landkreis. Insgesamt kämen gelockerte Radmuttern laut Hillmann aber selten vor.

"Aber es gibt Leute, die sich das als blöden Scherz erlauben, die offensichtlich die schwerwiegenden Konsequenzen unterschätzen, denn das ist gar nicht witzig."

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