Rangelei am Nederkeller vor Gericht verhandelt

15.12.2014, 18:31 Uhr
Rangelei am Nederkeller vor Gericht verhandelt

© Roland Huber

Mit einem Faustschlag ins Gesicht soll der Angeklagte im Juli auf den Kellern sein Gegenüber verletzt haben. Billigend in Kauf nahm er dabei eine Prellung des Jochbeines und den Abbruch eines Zahnes seines Gegners. So lautete die Anklageschrift für den 18-Jährigen, der sich an die Tat nicht erinnern wollte oder konnte. Er gab an, sechs oder sieben Maß getrunken zu haben, „weil Annafest war“. Es sei zu vermuten, dass er zur Tatzeit bis zu zwei Promille im Blut hatte.

Von einem Streit zwischen zwei Gruppen wusste der Angeklagte noch, der ohne Anwalt vor Gericht erschien. Er traute sich aber selbst nicht zu, dem Geschädigten eine derartige Verletzung zugefügt zu haben. Das Opfer schilderte hingegen einen heftigen Streit zwischen seinen Freunden und der Gruppe um den Angeklagten. Ein Wortgefecht, das schnell zur Rangelei eskalierte. Der 20-jährige Student, der den Streit hatte schlichten wollen, sah den Schlag selbst nicht kommen.

Dennoch meint er ausschließen zu können, dass er im Gerangel von seinen eigenen Freunden getroffen wurde. Zwei Zeugen wollen den Faustschlag gesehen haben, aber auch sie vermuten, dass der Geschädigte wohl eher zur falschen Zeit am falschen Ort stand. Die Frage des Staatsanwaltes, ob es sich um einen zielgerichteten Schlag gehandelt hätte, verneinten die Zeugen.

Insgesamt fünf Freunde des geschädigten Studenten wurden befragt, der exakte Tathergang konnte dennoch nicht ermittelt werden. Klar wurde, dass die Gruppe um den Geschädigten den Angeklagten schon gekannt hatte. „Der Dreikäsehoch ist auch da“, soll ein Zeuge dem Angeklagten zugerufen haben, was den Streit zwischen den zwei Gruppierungen wohl ursächlich auslöste.

Nur Vermutungen

Ob es tatsächlich der Angeklagte war, der den Faustschlag verabreichte, wollte keiner der Zeugen mit absoluter Gewissheit bestätigen. Lag es am Alkohol oder am Durcheinander der Rangelei? Aufgrund des Standortes des Angeklagten und des Geschädigten vermuteten die Zeugen lediglich, dass der Angeklagte der gesuchte Täter ist.

Ein Bekannter des Angeklagten betrachtet die Rangelei allerdings als deutlich heftigere Auseinandersetzung, als sie von den anderen Zeugen vor ihm beschrieben wurde. Erstaunlicherweise bestätigte eben dieser 18-Jährige als einziger, dass der Angeklagte einen gezielten Schlag landete — weil er währenddessen einen seiner Freunde davon abgehalten habe, den Angeklagten zu unterstützen. Richter Philipp Förtsch vermutete, dass der Zeuge mit der Aussage lediglich seinen Freund schützen wollte, aber auch nach mehrmaligem Nachfragen blieb der Zeuge dabei.

Daher sah die Staatsanwaltschaft ihre Anklageschrift der vorsätzlichen Körperverletzung bestätigt und forderte ein Antigewalttraining sowie ein Schmerzensgeld in Höhe von 500 Euro, das der Angeklagte an den Geschädigten zu zahlen hat. Richter Philipp Förtsch folgte den Vorschlägen, auch wenn er die genauen Tatumstände nicht abschließend geklärt sieht. Darüber hinaus verurteilte er den 18-Jährigen zu einer Geldstrafe von 500 Euro, zu zahlen an den Awo-Fachdienst. Und verzichtete auf eine Haftstrafe — in der Hoffnung, dass der Angeklagte sich in Zukunft zusammenreißt.

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