Rangelei in Schloss Thurn

13.12.2017, 17:36 Uhr
Rangelei in Schloss Thurn

© Roland Huber

Für die Autoscooter-Anlage gilt eine Anschnallpflicht für Kinder bis zwölf Jahre. Als der Aufseher versuchte, bei der achtjährigen Tochter des Angeklagten den Gurt anzulegen, kam es zum Zwischenfall: Anscheinend gelang es dem Mann wegen der dicken Jacke des Mädchens nicht, den Gurt zu befestigen, er versuchte es weiter – bis das Kind zu weinen begann.

Der Vater wiederum ging den Mann zuerst verbal und dann körperlich an, es entstand eine Rangelei, an der sich der jüngere Bruder des Vaters ebenfalls beteiligte. Der Aufseher bekam einen Schlag ins Gesicht, die linke Backe schwoll stark an. Der ältere Angeklagte erhielt ebenfalls einen Schlag, der seine Nase bluten ließ.

Erregter Angeklagter

Vor Gericht war der 39-jährige Angeklagte sehr erregt: "Jeder Mensch ist anders, ich bin eben immer so laut und temperamentvoll." Darüber hinaus habe er den Aufseher nur von seiner Tochter fernhalten wollen, dann sei es zu einer gegenseitigen Rangelei gekommen. Das Opfer habe seinen Bruder getreten und sei dann mit diesem zu Boden gegangen.

Der Aufseher war als Zeuge sowie als Nebenkläger vor Gericht. Er habe dem Vater den Gurt reichen wollen, als ihm zuerst der Gurt und dann eine Faust entgegengeflogen sei.

Ein Zeuge hatte kurz nach dem Vorfall erklärt, dass der 39-jährige Vater den am Boden liegenden Mann mindestens einmal getreten haben soll. Die Beweislage war für die Staatsanwaltschaft jedoch nicht ausreichend, weshalb sie eine Geldstrafe für den 39-Jährigen wegen einfacher Körperverletzung und einen Freispruch für seinen 23-jährigen Bruder forderte.

Anwalt anderer Meinung

Gunter Bierfelder, Anwalt der Nebenklage, war anderer Meinung: "Das ist ganz klar gefährliche Körperverletzung", sagte er, und meinte damit die Aktionen beider Brüder. Dieser Meinung schloss sich auch Richterin Silke Schneider an, die den älteren Mann zu einer Haftstrafe von neun Monaten und einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro und den jüngeren zu einer Haftstrafe von sieben Monaten und einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro verurteilte. Die Haftstrafen werden zur Bewährung ausgesetzt.

Der ältere Bruder reagierte wiederum erregt und rief in den Gerichtssaal, er werde gegen das Urteil auf "jeden Fall" Revision einlegen.

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