Räumpflicht: Bei Dauerschnee muss Gemeinde nicht streuen

10.1.2019, 06:07 Uhr
Auf winterglatten Flächen kann es zu Unfällen kommen. Ein 59-Jähriger scheiterte mit seiner Klage um 10.000 Euro Schmerzensgeld.

© Berny Meyer Auf winterglatten Flächen kann es zu Unfällen kommen. Ein 59-Jähriger scheiterte mit seiner Klage um 10.000 Euro Schmerzensgeld.

Herr Bartosch, hat Sie das Urteil überrascht?

Klaus Bartosch: Nein, auch wenn es schmerzlich für den Geschädigten ist. Es gibt keine Verpflichtung, bei länger andauerndem Schneefall immer wieder dieselbe Strecke abzufahren. Das hat überhaupt keinen Sinn. Das wäre wie ein Kampf gegen Windmühlen. Wir kämen bei 80 Kilometern Fahrbahn und den ganzen Rad- und Fußwegen, die ja auch befahrbar oder begehbar gemacht werden müssen, mit unseren elf Räumfahrzeugen und den 14 Handräumern gar nicht hinterher. Im letzten Winter hatten wir mehr als dreißig Einsätze, die uns personell stark gefordert haben.

 

Räumpflicht: Bei Dauerschnee muss Gemeinde nicht streuen

© Güldner

Wie sieht es mit der Räum- und Streupflicht der Kommune aus?

Klaus Bartosch: Wir machen den Winterdienst nach einem festgelegten Plan, der sich an der Verkehrswichtigkeit und der Gefährlichkeit orientiert. Durchgangsstraßen und Schulwege haben Priorität. Es muss nicht jede Straße geräumt werden. Das heißt auch nicht, dass sie "schwarz" geräumt sein muss, also dass man den Asphalt sehen kann.

Wir haben einen Späher, der um etwa 2.30 Uhr nachts die neuralgischen Punkte auf Schnee, Eisglätte oder Rauhreif überprüft und festlegt, ob der Winterdienst eine Stunde später ausrücken muss. Die Reuther Hut, den Serlbacher Berg, die Hofgärten in Burk und natürlich die Brücken schaut er sich als erstes genau an. Damit bis 7 Uhr morgens alles erledigt ist. Auf den Straßen setzen wir Streusalz ein und auf Fußwegen Granulat, um unter anderem die Pfoten der Hunde zu schonen.

 

Gibt es denn absolute Sicherheit?

Klaus Bartosch: Trotz allen Einsatzes können wir nicht überall sein. Es wird immer einzelne Stellen geben, die glatt oder rutschig sein werden. Pfützen, die über Nacht gefrieren etwa. Wir hatten in den letzten Jahren immer wieder Fälle, in denen Leute hingefallen sind und Schadenersatz wollten. Vor dem Zivilrichter konnten wir aber stets nachweisen, dass wir unseren gesetzlichen Verpflichtungen nachgekommen sind.

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