Schnaps, Bier und Gewalt: Forchheimer vor Gericht

29.9.2016, 12:00 Uhr

Der Mann hatte vergangenes Jahr vor einer Kneipe in der Bamberger Straße einem anderen ins Gesicht geschlagen und diesem dabei den rechten Augenbogen gebrochen. Der Verletzte musste operiert werden und eine Woche im Krankenhaus bleiben.

Vor Gericht erzählte der Angeklagte, dem Schlag sei im Grunde genommen eine Hilfsaktion seinerseits vorausgegangen. Als er die Kneipe verließ, sagte er, habe er gesehen, wie sein Freund, mit dem er den Abend verbracht hatte, mit zwei Männern in Streit geraten sei. Mit einem der Männer ging der Freund zu Boden, der andere zerrte ihn an den Haaren und der Jacke. Das wollte der Angeklagte verhindern, sagte er, daher habe er sich eingemischt.

Als der Mann laut schreiend und mit den Armen fuchtelnd auf ihn zugelaufen sei, habe er zugeschlagen. Er habe sich bedroht gefühlt. Alkohol spielte bei allen Beteiligten eine große Rolle. Der Beschuldigte gab an, „einiges“ getrunken zu haben, von Bier über Schnaps bis zu Mischgetränken. Auch die anderen waren betrunken.

Verteidiger Gunter Bierfelder räumte die schwere Verletzung ein, wollte aber die Kausalkette bis zu dem Schlag näher beleuchten: „Mein Mandant ist kein Kampfsportler und auch nicht der Typ der sich nachts durch Bars prügelt.“

Das Opfer wiederum legte Wert darauf, dass sein Kumpel vom Freund des Angeklagten angepöbelt worden sei. Danach habe es ein Gerangel gegeben, beide gingen zu Boden. Er habe deeskalieren wollen, habe laut gerufen und versucht, die Kontrahenten zu trennen. Daran habe ihn der Angeklagte gehindert. Als er ihm daher sagen wollte, er solle sich beruhigen, habe er den Schlag erhalten.

Seinerseits zugelangt

Als ihm vorgehalten wurde, dass er seinerseits zugelangt hatte, fügte er an: „Ich hatte nie die Absicht handgreiflich zu werden. Wenn das so interpretiert wird, kann ich es nicht beeinflussen.“ Er sei zwar betrunken, aber trotzdem noch in der Lage gewesen die Situation einzuschätzen. Ein Zeuge gab zu Protokoll, für ihn habe es so ausgesehen, als habe das Opfer schlichten wollen und dann den Schlag abbekommen. Aus seiner Sicht habe man den Schlichtungsversuch nicht als Angriff interpretieren können. Allerdings, so der Zeuge: Auch er sei sehr betrunken gewesen, habe vielleicht acht Bier und fünf Gin Tonic getrunken.

Der Freund des Angeklagten, dessen Streit hätte geschlichtet werden sollen, betonte, bei dem Gerangel seien keine Fäuste geflogen. Der Geschädigte habe ihn an den Haaren und der Jacke gepackt. Den Schlag selber konnte er nicht genau sehen. Sein Alkoholkonsum an dem Abend: zwischen fünf und zehn Bier, dazu viele Schnäpse.

Verteidiger Bierfelder plädierte auf Notwehr: Das Opfer ist mit erhobenen Händen auf seinen Mandanten zugegangen. Der habe daher von einem Angriff ausgehen müssen. Er habe sich außerdem selber gestellt, sonst wäre es womöglich gar nicht zur Anklage gekommen. Vieles bleibe unklar, nicht zuletzt wegen des hohen Alkoholkonsums aller Beteiligten. Er beantragte einen Freispruch.

Nicht überzeugt

Richterin Silke Schneider war allerdings nicht von der Unschuld des Angeklagten überzeugt. Sie folgte den Ausführungen der Staatsanwältin und verurteilte den Mann zu einer Gesamtgeldstrafe von 4000 Euro wegen Körperverletzung.

Schneider sagte: „In Nürnberg sitzt ein Richter, der sagt: Wer schlägt, der sitzt. Von daher sind Sie mit der Geldstrafe noch gut bedient.“ Für sie gab vor allem den Ausschlag, dass das Opfer sich bemüht habe, den Angeklagten nicht zu sehr zu belasten. Das mache ihn glaubwürdiger. Außerdem fiel für die Richterin schwer ins Gewicht, dass der Zeuge, der weder Täter noch Opfer kannte, ausgesagt hat, er habe keinerlei Gefahr für den Täter erkennen können. Daher könne von Notwehr auch nicht die Rede sein.