Schwangere geschlagen? Vermieter in Forchheim vor Gericht

23.1.2019, 12:00 Uhr

Das Verhältnis sei von Anfang an schlecht gewesen, da stimmten Opfer und Angeklagter überein. Die 21-jährige Mieterin und ihr Ehemann erklärten, der Vermieter habe sie seit ihrem Einzug im Mai 2018 fast jeden Abend abgefangen und sich lautstark beschwert — vor allem die Frau habe das abbekommen. Sie sagte: „Das war der absolute Horror während der Schwangerschaft.“ Über Lärm habe er sich echauffiert, über zu lautes Fallenlassen der Rollläden. Vor allem aber sei ihm angeblich die Schwangerschaft ein Dorn im Auge gewesen, da er nie Kinder im Haus habe haben wollen.

Auch der Umgang mit der Hausordnung sei schwierig gewesen, putzen hätte das Paar nur mit einem Spezialmittel dürfen, das sie vom Vermieter kaufen mussten. Streit gab es zudem mit der Ehefrau und der Tochter des Angeklagten. Dazu läuft noch ein weiteres Verfahren gegen die Mieterin wegen Beleidigung — weil sie angeblich die Tochter des Vermieters eine „bitch“ genannt habe.

Zu dem entscheidenden Streit kam es dann im August: Zu dieser Zeit hatte sich das Paar bereits eine neue Wohnung gesucht, war aber noch nicht aus der alten ausgezogen. Bei der Auseinandersetzung ging es darum, dass der Vermieter einen Zweitschlüssel für die Wohnung hatte, sich die Mieter dabei aber nicht mehr wohlgefühlt hätten. Daher verlangte der damalige Freund des Opfers den Schlüssel, was der Vermieter zuerst ablehnte.

Als das Paar abends zur Wohnung zurückkam, passte der Angeklagte sie ab und erklärte, er würde den Schlüssel herausgeben, wenn beide dafür ein Dokument unterschreiben würden. Auf dieses hatte der Angeklagte auch eine Kopie eines Briefumschlags gesetzt, in dem der Schlüssel ursprünglich war — und auf welchem die Mieter unterschrieben hatten. Als das Paar diese Unterschriften sah, dachte es zuerst, der Rentner habe Urkundenfälschung betreiben wollen und behielt den Zettel.

Unterschiedliche Versionen

Der Vermieter sagte vor Gericht aus, er habe sich seinen Zettel von der Frau zurückgeholt, das sei schließlich sein Eigentum gewesen. Dann habe sich die Schwangere an ihn gehängt und versucht, das Papier zurückzuholen. Er habe sie dann bis zu seiner Küchentür mitgeschleppt, bis sie ihn losgelassen habe. Einen Schlag habe er aber nicht ausgeführt.

Das Ehepaar stellte die Geschichte anders dar: Demnach habe der 72-Jährige mit dem Ellbogen in den Bauch der Frau geschlagen, die damals in der 30. Schwangerschaftswoche war. Danach seien beide erst mal geschockt gewesen, dann habe der damalige Freund und jetzige Ehemann die Polizei und den Krankenwagen gerufen. Die Frau erlitt eine Verhärtung des Schwangerschaftsbauches und damit verbundene Schmerzen. Die Schwangerschaft wurde aber nicht beeinträchtigt. Beide Mieter waren sich darin einig, dass der Angriff keineswegs ein Versehen gewesen sei — sondern ein „zielgerichteter, absichtlicher Schlag“.

Diskussionen gab es darüber, ob der Rentner, der am Stock geht, die Tat überhaupt hätte ausführen können. Das Ehepaar betonte aber auch, dass der Mann ohne Stock ebenfalls gehen könne. Der Vermieter polterte während der Verhandlung mehrfach los, nannte verschiedene Aussagen der Zeugen oder von Richterin Silke Schneider „eine Frechheit“.

Als seine eigene Frau aussagen sollte, kam es ebenfalls zu Diskussionen: Da die 75-Jährige gleich die erste Frage der Richterin nicht beantworten konnte, meinte Schneider: „Wenn Sie mir jetzt eine Geschichte aufsagen, die Ihnen ihr Mann aufgetragen hat, dann ist mir damit auch nicht geholfen. Ich möchte wirklich nicht gegen Sie ein Verfahren wegen Falschaussage einleiten müssen.“

Nach kurzer Diskussion verzichtete die Verteidigung auf die Aussage der Ehefrau. Da ein Zeuge zur Verhandlung nicht anwesend sein konnte, die Verteidigung aber auf dessen Aussage bestand, wird es nun zu einem weiteren Gerichtstermin kommen.