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Die Errichtung eines Schweinemastbetriebes zwischen Bräuningshof und Igelsdorf (wir berichteten) laufe den Zielen des Landesentwicklungsprogramms zuwider, so die Kritik der Gegner. Dort sei vorgesehen, Raumnutzungskonflikte abzubauen oder gar nicht erst entstehen zu lassen.
Wie die IBB-Sprecher weiter betonten, sei es für jedermann klar ersichtlich, dass mit dem Bau einer gewerblichen Schweinemast ein dramatischer Konflikt mit der Wohn- und Erholungsfunktion der hiesigen Bevölkerung herbeigeführt werde.
Es ist den Bürgern der umliegenden Dörfer vollkommen unverständlich, so IBB-Sprecher Klaus Walter, wie mitten in der Wohn- und Erholungsregion für Familien eine gewerbliche Schweinemast von den beteiligten Behörden zugelassen werden kann.
Geradezu tragisch mute es an, dass erst vor kurzem das Verwaltungsgericht Bayreuth dem Bauwerber der Schweinemast Recht gegeben und gegen die vom Landratsamt in Forchheim getroffene Entscheidung entschieden hatte. Das Landratsamt hatte eine Baugenehmigung zunächst verweigert.
Die Forchheimer Behörde will weder die Angelegenheit im Kreistag behandeln lassen noch bei dem erstinstanzlichen Urteil in Berufung gehen. Nun haben die Gemeinde Langensendelbach und die Nachbarstadt Baiersdorf im Alleingang diesen Antrag beim Verwaltungsgerichtshof gestellt.
Wie Bürgermeister Fees in diesem Zusammenhang bei dem Treffen im Rathaus klarmachte, sei der Bau einer Schweinemast aber nicht mehr zu verhindern, wenn der Antrag auf Berufung nicht zugelassen werden sollte.
Gleichwohl forderte das Gemeindeoberhaupt dazu auf, die Auseinandersetzung nicht zu einem Kampf zwischen der Landwirtschaft und den Bürgern ausufern zu lassen sondern die demokratischen und gesetzlichen Regularien zu berücksichtigen.
Für die IBB stellen die Landesentwicklungsprogramme den staatlichen Rahmen der Planung der einzelnen Bundesländer dar, die eine gezielte Entwicklung anhand der ökologischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Kriterien vorantreiben sollen.
