Statt Film: Haftstrafe zur Bewährung

19.9.2017, 18:04 Uhr
Statt Film: Haftstrafe zur Bewährung

© Huber

Leider versäumte der selbsternannte "Produzent" es, seinen Geschäftspartnern aus Weissach (bei Stuttgart) und Borken (Münsterland) mitzuteilen, dass er kurz vor Start des Filmprojektes im Frühling 2015 die Eidesstattliche Versicherung (Offenbarungseid) geleistet hatte und demzufolge völlig mittellos war.

Das bei anderen mühsam gesammelte Geld reichte nicht einmal für einen Trailer, mit dem der euphorisierte Angeklagte ganz große Geldgeber überzeugen wollte. "Es waren 20 000 bis 25 000 Euro nötig." Dennoch begann er mit den aufwendigen Dreharbeiten in den Bavaria-Filmstudios München, verpflichtete erfahrene Techniker und Darsteller.

"Sie wussten damals doch schon, dass Sie das nie würden zahlen können", reagierte Strafrichterin Schneider gereizt. "Sie haben diese Leute getäuscht." Auf der Anklagebank beteuerte der frühere Altmetall-Händler, "nie eine schlechte Absicht und keine zwielichtigen Gedanken gehabt" zu haben. Auch habe er sich nichts in die eigene Tasche gesteckt, sondern alles in sein Filmprojekt investiert.

Geld nie gesehen

Zwei der Geschädigten sagten im Zeugenstand aus und belasteten ihren früheren Auftraggeber schwer. Ein Schnitt-Techniker aus Nordrhein-Westfalen sollte den Trailer fertigstellen, blieb aber auf etwas weniger als 2000 Euro Schaden sitzen, weil ihm durch die gebuchten, aber nicht bezahlten Arbeitstage ein entsprechender Honorarausfall entstanden war. Der andere, ein 30-jähriger Student mit eigener Firma, hatte extra einen Schnitt-Techniker nach Franken geschickt, der dort in zwei Tagen den nun ganz neu konzipierten Kurzfilm fertigstellte. Die vertraglich vereinbarten rund 2600 Euro sah der Unternehmer allerdings nie. "Ich erfuhr erst von seinen finanziellen Schwierigkeiten, als ich beim Gerichtsvollzieher war. Jetzt tut er mir fast schon leid."

Ein dritter Geschädigter blieb der Verhandlung aus gesundheitlichen Gründen fern, so dass sein Fall vorerst eingestellt wurde. Er hatte dem Angeklagten 3150 Euro geliehen, damit der seinen Traum vom Film vorantreiben konnte. Der Darlehensgeber aus Hannover ließ über das Gericht allerdings ausrichten, er finde das Ganze eine "Riesensauerei" und wolle, "dass dem Angeklagten das Handwerk gelegt werde".

Weitere Verfahren

Der ermittelnde Polizeibeamte aus Forchheim bestätigte zahlreiche Einträge ins Schuldnerverzeichnis, mehrere Konten im Minusbereich und weitere noch laufende Ermittlungsverfahren. Auch vorbestraft ist der Angeklagte schon, auch wenn die meisten der neun Urteile in seine Zeit als Schwerst-Drogenabhängiger zwischen 15 und 31 Jahren fielen.

Demzufolge handelte es sich hauptsächlich um Erwerb und Handel von Betäubungsmitteln, aber eben auch Betrug, was ihn mehrfach hinter Gitter gebracht hatte. "Nach einer Langzeittherapie bin ich nun seit 17 Jahren clean."

Den Beteuerungen, er werde seine Schulden schon noch zahlen beziehungsweise sein angeblicher Co-Produzent Charles Matthau, selbst Schauspieler und Sohn des berühmten Walter Matthau, werde das "noch im September" erledigen, schenkte Staatsanwalt Stefan Meyer (Bamberg) keinen Glauben.

Nur wenig gezahlt

Bisher sei bis auf eine einsame Ratenzahlung von 200 Euro an den Schnitt-Techniker keine Wiedergutmachung des doch nicht unerheblichen Schadens erfolgt. Die dreimonatige Freiheitsstrafe muss der ehemalige Antiquitäten-Restaurator nicht absitzen.

Zumindest solange er in der dreijährigen Bewährungszeit nicht noch einmal straffällig wird und in den nächsten fünf Monaten 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit bei der Arbeiterwohlfahrt Forchheim ableistet.

 

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