Straßenausbaubeitragssatzung: Ebs sagt "Pause"

24.1.2018, 06:00 Uhr
Straßenausbaubeitragssatzung: Ebs sagt

© Foto: Ulrich Graser

"Ich hoffe, dass wir eine einvernehmliche Lösung finden." Das war der erste Satz von Ebermannstadts Bürgermeisterin Christiane Meyer (NLE), mit dem sie den Tagesordnungspunkt neun der Stadtratssitzung einläutete. Bei diesem ging es um einen Antrag der CSU- und Junge Bürger-Stadtratsfraktion, "von einer Erhebung und Versendung noch ausstehender Straßenausbaubeitragsbescheide vorerst abzusehen". Den Stein ins Rollen gebracht hatte die Ankündigung der CSU-Landtagsfraktion bei ihrer Klausurtagung auf Kloster Banz, die von ihr eingeführte Strabs — nach vehementem Protest bayerischer Bürger und Kommunen — wieder abzuschaffen (wir berichteten).

In Ebermannstadt hängt der Haussegen im Stadtrat schon länger schief, spätestens seit der Einführung der Satzung im Januar 2015. 23 Jahre lang war auch schon unter ihrem Vorgänger Franz Josef Kraus (CSU) die Einführung der Satzung immer wieder angemahnt und von der Rechtsaufsicht gefordert worden.

Meyer wurde beim Amtsantritt im März 2014 die finanzielle Misere, in die die Stadt geschlittert war, nur schrittweise klar. Ohne die Einführung der Strabs drohte eine Rückzahlung bereits erhaltener Stabilisierungshilfe. Auch die weitere finanzielle Unterstützung der angeschlagenen Stadt hängte davon ab, ob sich der Stadtrat zu der Einführung einer Satzung mit 20 Jahre Rückwirkung durchringen kann. Im Januar 2015 gibt es dafür grünes Licht (wir berichteten ausführlich).

Noch bevor die CSU die Abschaffung der Strabs definitiv angekündigt hatte, stellten CSU und Junge Bürger (JB) den Antrag, Beitragsbescheide erst dann zu versenden, "wenn man von der Richtigkeit und Nachhaltigkeit der Bescheide überzeugt ist".

Auch wenn es für die Zweifel keinen Grund gibt — nach der CSU-Entscheidung auf Kloster Banz ist für Meyer das Ansinnen der CSU/JB-Fraktion "ein völlig legitimer Appell". Die Aussetzung der Strabs — so wie es die beiden Fraktionen fordern — "ist nicht möglich", sagt Meyer unter Berufung auf die Rechtsaufsicht (RA) im Landratsamt, die den Antrag prüfte. Auf zwei Seiten gelangt die RA zum Fazit, "dass eine Aussetzung der Vollziehung der bestehenden Beitragsschulden nicht rechtmäßig ist". Das heißt, solange es keine neue gesetzliche Grundlage gibt, gilt die bisherige Regelung und Satzung.

Meyer sagte, dass sie sich an Recht und Gesetz halten müsse. Bei dem derzeitigen "Chaos", das durch die Ankündigung der CSU-Landtagsfraktion entstanden sei, will sie aber von der Versendung noch ausstehender Bescheide vorerst absehen — sofern sich dies mit der geltenden Rechtslage vereinbaren lässt. Mehr könne sie nicht zusagen. "Und ich lasse mich auch nicht festnageln, wie lange wir vom Verschicken absehen können."

Droht beispielsweise die Verjährung einer Beitragsschuld, kann die Stadt das nicht ignorieren und müsste den Bescheid verschicken. "Was wir nicht tun werden", sagte Meyer, "ist, dass die Stadtverwaltung gegen das Gesetz verstößt".

WGO-Stadtrat Christian Sponsel konnte das Argument der Bürgermeisterin und die Einschätzung der Rechtsaufsicht nicht nachvollziehen. "Unser Antrag ist nicht rechtswidrig", meinte er und warf Meyer vor, "den Antrag zu torpedieren", weil sie ihn dem Landratsamt zur Prüfung vorgelegt hatte. "Das ist ein groteskes Vorgehen." Meyer: "Das ich Anträge rechtlich prüfen lasse bleibt so."

Auch CSU-Stadtrat Martin Vogler verlas eine Stellungnahme, in der er meinte, es komme für Meyer jetzt "knüppelhart". Meyer klammere sich an einen "Strohhalm". Dieser Strohhalm, so Vogler, sei das Argument, die Strabs nicht aussetzen zu können.

Erwin Horn (NLE) versuchte das Dilemma eines verbindlichen Beschlusses deutlich zu machen. "Wir müssen nach Recht und Gesetz verfahren." Auch FW-BB-Fraktionssprecher Ludwig Brütting bat darum, "nichts zu beschließen, was gegen Recht verstößt". Die NLE-Fraktion versuchte noch einen tragfähigen, da rechtssicheren Kompromiss herbeizuführen, in dem es heißt, dass in den nächsten Wochen keine Beitragsbescheide verschickt werden, sofern "Verjährungsfristen und Notwendigkeiten der Haushaltsabwicklung" nicht dagegen sprechen. Der Unterschied zum CSU-Antrag: Es ist kein Muss, sondern eine "Bitte" — das Einzige, das möglich sei, so Brütting.

Nach einer Beratungspause kehrten die Fraktionssprecher zurück. "Der Stadtrat empfiehlt der Verwaltung, dass von der Erhebung und Versendung von noch ausstehenden Bescheiden zur Strabs vorerst abgesehen wird", hieß der Kompromissvorschlag, dem der Stadtrat einstimmig folgte. Und damit dem Vorschlag von Meyer, den sie schon am Anfang vorgeschlagen hatte. Möglicherweise ist dieser in der emotionalen Debatte untergegangen, in der mancher Stadtrat zwischenzeitlich eher Facebook oder Rezepten auf seinem Tablet folgte.

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