Streit um fragile Felsen in Gößweinstein

20.8.2016, 11:00 Uhr
Streit um fragile Felsen in Gößweinstein

© Foto: privat

„Dann müssen sie mich halt pfänden, ich habe eh nichts“, sagt Walburga Schaffer (72) aus Gößweinstein. Ihr Hanggrundstück, um das es geht, liegt in Behringersmühle. 2013 schrieb die Gemeinde dem damaligen Eigentümer, Schaffers Sohn, dass er ein Gutachten zur Felssicherheit einholen solle. Inzwischen hat die Mutter das Grundstück und ein weiteres, darunter liegendes, übernommen – insgesamt 9000 Quadratmeter.

Zufällig gesehen

Walburga Schaffer versteht nicht, warum die Gemeinde nur sie angeschrieben hat und nicht alle Eigentümer von Hanggrundstücken in der Gegend. Da seien doch überall Felsen.

„Wenn uns eine Sachverständige schriftlich darauf hinweist, dass eine konkrete Gefahr von einem Grundstück ausgeht, dann dürfen wir das nicht ignorieren, sonst sind wir in der Haftung“, erklärt Bürgermeister Hanngörg Zimmermann auf Nachfrage der NN, wie es zum ersten Schreiben kam.

Seit 2014 haben die 72-Jährige und die Gemeinde oft verhandelt — ergebnislos. Schaffers Standpunkt: Sie kann ein Gutachten und die Felssicherung nicht bezahlen. Die Seniorin bezieht nur eine sehr geringe Witwenrente. In einem Kostenvoranschlag, den die Gemeinde erstellen hat lassen, ist die Rede von zirka 13 000 Euro.

Bürgermeister Hanngörg Zimmermann ärgert, dass sich der Sohn Walburga Schaffers des Grundstücks entledigt und seine mittellose Mutter sich bewusst in die Situation gebracht habe. Trotzdem: „Wir waren von Beginn an darauf bedacht, der Dame zu helfen“, betont Zimmermann.

So habe man ihr etwa eine Tür geöffnet, in dem man das geforderte Gutachten kostenlos für sie organisiert habe. Die Gutachter kamen 2014 zu dem Schluss: Mehrere Felsen sind sehr labil und liegen nur noch an wenigen Punkten auf. Wenn sich die Felsen lösen würden, wäre das darunter liegende Hotel und der Seilgarten in Gefahr, Menschen könnten schlimmstenfalls dabei umkommen. Es bestehe eine akute Gefahr.

„Ich wollte der Gemeinde das Grundstück sogar schenken“, sagt Walburga Schaffer, „aber sie wollten, dass ich die Notarkosten zahle.“ Gößweinsteins Bürgermeister sieht das etwas anders. Die Gemeinde habe beim ersten Mal der Schenkung zugestimmt und hätte auch alle Kosten übernommen. Dann sei das Angebot zurückgezogen und zu einem späteren Zeitpunkt erneut gestellt worden. Die Geduld der Gemeinde war erschöpft, das Gefühl, man werde abgezockt, dominant. „Der Rat hat beschlossen, dass wir die Notarkosten nicht übernehmen“, erzählt Zimmermann. Schaffer habe dann ihr Angebot erneut zurückgezogen.

Mit Netzen überspannen

Im März 2015 erging von der Gemeinde der Bescheid, dass die Rentnerin die betroffenen Felsblöcke durch eine Fachfirma mit Netzen sichern müsse, wie das Gutachten es empfiehlt — und zwar bis spätestens Ende Mai.

Walburga Schaffer hat gegen den Bescheid beim Verwaltungsgericht Bayreuth geklagt und ist gescheitert. Das Gericht befand, dass die Gemeinde und das Landesamt für Umwelt die Gefahrenlage konkret und richtig eingeschätzt haben und dass die Gemeinde auch genügend Verhandlungsbereitschaft gezeigt habe. In der Urteilsbegründung wird betont, dass Walburga Schaffer „in voller Kenntnis des Risikos dem Erwerb des Grundstücks von ihrem Sohn zugestimmt hat.“

„Zehn Euro im Monat kann ich zahlen“, sagt Walburga Schaffer. Eine solche Ratenzahlung könne sie sich vorstellen. Die Gemeinde wird einen neuen Bescheid mit einer Frist ausstellen. „Wenn dann nichts passiert, müssen wir die Felssicherung durchführen, weil Gefahr im Verzug ist“, sagt Zimmermann. Die Kosten wird die Gemeinde dann versuchen, von Walburga Schaffer zu bekommen.

Keine Kommentare