Süchtiger bekommt in Forchheim zweite Chance

27.4.2016, 14:43 Uhr
Süchtiger bekommt in Forchheim zweite Chance

© privat

Der Tod eines Angehörigen kann ein Grund dafür sein, dass junge Menschen sich Drogen zuwenden. Laut dem Angeklagten habe dies aber bei ihm das Gegenteil bewirkt. Nach dem überraschenden Tod seiner Mutter im vergangenen Jahr habe er endlich begriffen, dass er Verantwortung für sein Leben und für seine Brüder übernehmen müsse. „Ich habe gemerkt, dass ich die Drogen nicht brauche und wie gefährlich Marihuana sein kann. Nach größeren Mengen habe ich mich richtig betäubt gefühlt“, sagte der Angeklagte. Er musste sich vor dem Amtsgericht für wiederholten Kauf und Konsum von Marihuana in Mengen von fünf und 40 Gramm verantworten.

Zu Beginn las der Beschuldigte einen vorbereiteten Text vor. Er sei sich seiner Schuld bewusst, hoffe aber auf Milde beim Urteil, damit er sich nicht „mit einem dummen Fehler“ seine gesamte Zukunft verbaue. Der Tod seiner Mutter habe ihn geschockt, aber ihm auch seine Verantwortung gezeigt. Sein Verteidiger stellte klar: „Wir sind nicht hier, um auf unschuldig zu plädieren. Mein Mandant ist sich seiner Schuld bewusst. Wir wollen nur klarstellen, dass die vom Zeugen angegebenen Mengen zu hoch sind.“

Der Zeuge, ein 21-jähriger Forchheimer, hatte dem Angeklagten im Jahr 2015 bei mehreren Gelegenheiten Drogen verkauft. Die beiden kannten sich laut einstimmiger Aussage bereits seit ihrer Kindheit. Ende 2015 wurde der 21-Jährige wegen An- und Verkaufs von Drogen festgenommen und belastete in Folge mehrere seiner Käufer, die sich nun vor Gericht verantworten müssen (wir berichteten). Gegen ihn läuft ebenfalls ein Verfahren.

Der Angeklagte wurde beschuldigt, in mindestens fünf Fällen 40 Gramm Marihuana für mehr als 400 Euro gekauft zu haben. Ebenfalls habe er mindestens einmal die kleinere Menge von fünf Gramm für 50 Euro gekauft. Aber das sei mit seinen finanziellen Mitteln überhaupt nicht zu stemmen gewesen, erklärte der Beschuldigte. Er habe zweimal, mit Oster- und Geburtstagsgeld, 40 Gramm gekauft, bei den anderen Malen sei es nur fünf Gramm gewesen.

Plötzliche Unsicherheit

Bei der Befragung war sich der Dealer nicht mehr sicher, ob er die Angaben nicht doch falsch in Erinnerung habe. „Ja, es hätten auch nur zwei oder drei große Käufe sein können“, erklärte er. Nein, Buch habe er nicht geführt über seine Geschäfte, dass habe er nur im Kopf. Der Verteidiger wies auf Widersprüche in der Aussage des 21-Jährigen hin. Bei der Polizei habe er noch von zehn großen Einkäufen erzählt. Das sei ein Missverständnis gewesen, sagte der Zeuge.

Beim Urteil kam es vor allem darauf an, wie viele Tagessätze der Angeklagte abbezahlen müsse. Mit mehr als 90 wäre er vorbestraft, was die berufliche Karriere erschweren würde. Bei ihrem Urteil berücksichtigte Richterin Schneider sowohl die widersprüchliche Zeugenaussage als auch die schwere persönliche Lage des Angeklagten. Daher beließ sie es bei einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 20 Euro. Damit kam der Angeklagte mit einem blauen Auge davon. „Sie sollen Ihre Chance bekommen und ich hoffe, wir sehen uns nicht noch einmal vor Gericht wieder“, schloss Schneider ab.

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