Turnhalle Buckenhofen: Ab 2020 wird saniert

12.7.2018, 06:00 Uhr
Turnhalle Buckenhofen: Ab 2020 wird saniert

© Foto: Roland Huber

Wie gut ein staatliches Gemeinwesen finanziell dasteht, ist immer auch daran ablesbar, wie üppig gerade die Förderprogramme für die Infrastruktur ausgestattet sind. Nach diesem Maßstab geht es Bayern ausgezeichnet. Zum Beispiel gibt es seit Ende 2017 in Bayern ein Kommunal-Investitionsprogramm eigens für Schulen (KIP-S), das noch bis 2024 läuft. Damit "fördert der Freistaat Bayern Investitionen finanzschwacher Kommunen in die örtliche Schulinfrastruktur", wie es in der Bekanntgabe des Innenministeriums heißt.

Das "finanzschwache" Forchheim hat einen Antrag auf entsprechende Förderung (gerechnet wird mit 90 Prozent) für die Generalsanierung der Turn- und der Pausenhalle der Volksschule in Buckenhofen gestellt. Hochbau-Chefin Sigrun Wagner rechnet mit der Zusage bis Ende Juli. Die Turnhalle entspricht schon lange nicht mehr den für Sportstätten geforderten Standards. Unter anderem existiert nur eine Dusche und eine Umkleide. Nach der Sanierung sollen Männer und Frauen getrennte Umkleiden und Duschen nutzen können. Dafür wird der heutige Geräteraum für die Sanitärerweiterung genutzt, während an der Hallen-Nordseite ein neuer Geräteraum angebaut wird.

Estrich gebrochen

Auch energetisch und haustechnisch muss die Halle innen wie außen auf Stand gebracht werden. Außerdem benötigen die Wände einen Prallschutz, die Decke ist marode und der Estrich gebrochen. Die Halle müsste im Grunde geschlossen werden, das wäre allerdings für die Schule und die Vereine, vor allem den SV Buckenhofen, auf Dauer nicht verkraftbar.

Zumal sich der Beginn der rund 2,4 Millionen Euro teuren Sanierung vermutlich bis 2020 hinziehen wird. Nicht aus bösem Willen, sondern aufgrund des ganz normalen bürokratischen Verfahrens. Erst wenn die Förderzusage vorliegt, wahrscheinlich Ende Juli, kann die Stadt die Architektenleistungen im VGV-Verfahren ausschreiben. Dazu gleich noch mehr.

Der Architekt wird frühestens im Oktober ausgewählt, so dass er erst ab November mit der Arbeit beginnen kann. Der Zuschussantrag für die konkreten Arbeiten wird, so Sigrun Wagner, nicht vor März gestellt werden können. Bis zur Bewilligung ist es bereits Sommer. Für die Ausschreibung von Handwerkerleistungen die denkbar ungünstigste, weil teuerste Phase des Jahres. Ausschreibung und Vergabe werden also erst im Winter 2019/20 stattfinden, so dass frühestens 2020 die Sanierung starten kann.

Bis dahin wird die Halle wie bisher genutzt, mit allen Einschränkungen. Für die Zeit der Sanierung, verspricht Wagner, "wird sich für die Nutzer eine Lösung finden". Das habe schließlich auch mit der Turnhalle in Kersbach geklappt, als sie saniert wurde.

Beim so genannten VGV-Verfahren werden die Architektenleistungen europaweit ausgeschrieben, weil das zu erwartende Honorar über dem Schwellenwert von 221 000 Euro liegt. Dieses Thema beschäftigte die Stadträte des Planungsausschusses am längsten. Denn hier beißt sich das Ausschreibungsrecht mit der Geschäftsordnung des Stadtrates. Das tat es zwar schon immer, aber bisher hatte sich niemand daran gestoßen. Kurz gefasst: Die Geschäftsordnung des Stadtrates lässt zu, dass der Oberbürgermeister Auftragsvergaben bis zu einer Höhe von 200 000 Euro ohne Beschluss des Stadtrates oder eines seiner Ausschüsse unterschreibt. Im VGV-Verfahren allerdings liegt die Summe immer über dieser Grenze, so dass der OB keine Vergabe im Alleingang unterschreiben dürfte.

Das Verfahren schreibt vor, dass der Architekt von einem Expertengremium (der Stadtrat ist hier künftig mit zwei Vertretern beteiligt) nach einem bestimmten Modus ausgesucht und verbindlich beauftragt wird. Trotzdem muss der OB die Vergabe letztlich unterschreiben und zwar binnen zehn Tagen nach der Entscheidung der Experten. Was er aber wegen der Höhe der Summe gar nicht dürfte.

Der Planungsausschuss löste den Widerspruch nun auf: Die Sitzung des VGV-Gremiums wird so gelegt, dass binnen zehn Tagen sowieso eine turnusgemäße Sitzung des Finanzausschusses stattfindet. Der gibt dann, ohne an der Vergabe etwas ändern zu können, dem OB grünes Licht für die Unterschrift. Für die Zukunft soll aber die Geschäftsordnung modifiziert werden.

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