Übergriff in Asylunterkunft: Haftstrafe für Vergewaltiger

29.3.2017, 17:54 Uhr

In einer sehr ausführlichen Urteilsbegründung legte Vorsitzender Richter Martin Barnickel dar, dass für das Gericht keinerlei Zweifel bestanden habe, dass der Mann gegen den Willen seiner Landsfrau gehandelt hat.

Der Mann hatte die Frau auf der Flucht in Griechenland kennengelernt. In einer Forchheimer Asylunterkunft entwickelte sich eine Beziehung. Zeugen beschrieben den Mann als rasend verliebt. Das Verhältnis der beiden war zwischendurch belastet, weil die Frau sich sicher war, dem Mann nicht die gleiche Gefühlsintensität entgegenbringen zu können. Reichlicher Alkoholkonsum beider spielte dabei vielleicht eine große Rolle.

Bluterguss und Hämatome

Zu dem Geschehen, das das Gericht nun zu beurteilen hatte, kam es in einer Asylunterkunft im Landkreis, in die das Paar und die zwei Söhne der Frau verlegt worden waren. Es gab diverse Krisen in der Beziehung, wie eine Reihe von Mitbewohnern wussten. Der Mann wollte die Frau heiraten, aber sie wollte sich nicht binden. Nach der Flucht aus ihrem repressiven Heimatland wollte sie die in Deutschland mögliche Freiheit und Gleichberechtigung nutzen.

War es in der Vergangenheit, besonders wenn Alkohol im Spiel war, oft zu einvernehmlichem Sex gekommen, war das an einem Morgen im vergangenen April anders. Die Frau wollte nicht, als der Mann mit eindeutiger Absicht an ihre Tür kam. Er betrat den Raum trotzdem und schlug wohl die Türkante gegen das Bein der Frau. Ein Bluterguss zeugte später davon und auch die festgestellten Hämatome auf dem Oberarm sprechen für die Anwendung körperlicher Gewalt.

Kein Wildfremder

Justizpressesprecher Nino Goldbeck verglich dieses Verfahren mit dem kürzlich durchgeführten Verfahren gegen den Mann, der vor knapp einem Jahr eine 17-Jährige bei Kersbach vergewaltigt hätte, wäre nicht einem Autofahrer das Geschehen aufgefallen. "Unter Vergewaltigung stellt man sich oft vor, dass ein Wildfremder eine Frau ins Gebüsch zieht. Wie es dort wirklich geschehen ist. Im Standardfall geschieht es aber in einer Beziehung, einer beendeten oder gescheiterten Beziehung oder im Bekanntenkreis", so Goldberg.

In so einem "Standardfall" sei es nicht ungewöhnlich, dass Täter und Opfer auch nach der Tat noch miteinander reden oder gar eine Aussprache über das Geschehene stattfindet. Das geschah auch im vorliegenden Fall, noch dazu hatten Freunde der Frau ihr dazu geraten, um vielleicht noch einen gütlichen Schlussstrich unter das brüchige Verhältnis ziehen zu können. Den endgültigen Schlussstrich hat nun das Landgericht Bamberg gezogen.