Vor Gericht: Angeklagte konnte das Betrügen nicht lassen

7.2.2018, 09:00 Uhr
Vor Gericht: Angeklagte konnte das Betrügen nicht lassen

© Foto: Kay Nietfeld/dpa

Drei Mal hatte die Angeklagte auf verschiedenen Seiten im Internet entweder ein iPhone oder ein Samsung Galaxy Smartphone angeboten, das Geld kassiert, aber kein Handy verschickt. Für die Handys hatte sie zwischen 250 und 500 Euro verlangt. Außerdem hatte sie beim Tanken so getan, als würde sie mit EC-Karte zahlen wollen, obwohl sie wusste, dass kein Geld mehr auf der Karte war. Danach versicherte sie, zu einem späteren Zeitpunkt zahlen zu wollen. Dieses Versprechen hielt sie wiederum nicht ein. Insgesamt entstand ein Sachschaden von etwa 1150 Euro.

Vor Gericht gab die Frau ein vollständiges Geständnis ab. Sie erklärte, sie habe sich in einer "ganz blöden Situation" befunden, ein jahrelanger Rosenkrieg mit ihrem Mann habe ihr zugesetzt. Der Mann habe sie aus der Wohnung haben wollen, habe auch das Sorgerecht für ihren vierjährigen Sohn übernommen und ihr keinen Unterhalt zahlen wollen.

Richterin Schneider wies die Frau darauf hin, dass es auf Messers Schneider stehe, ob sie ins Gefängnis müsse oder nicht. Auf die Aussage der Angeklagten, sie wolle sich nichts mehr zu Schulden kommen lassen und ihren Sohn aufwachsen sehen, sagte Schneider: "Das hätten Sie sich eventuell mal vorher überlegen sollen."

Besonders schwer gegen die Frau sprach, dass sie bereits zwölf Einträge im Bundeszentralregister hat, davon vier einschlägige wegen Betrug oder Computerbetrug. Verteidiger Helmut Streit plädierte trotzdem dafür, es noch einmal bei einer Bewährungsstrafe zu lassen, wenn auch mit sehr strengen Auflagen. Er betonte nochmals die schwierige Lage seiner Mandantin, dass die letzte Verurteilung 2012 inzwischen relativ lang her sei und dass das Umfeld die Angeklagte stabilisiere und sie einen neuen Partner habe. Die Angeklagte beteuerte zuletzt nochmals, sie würde so etwas sicherlich nie wieder tun.

Richterin Schneider schenkte dem wenig Glauben. Sie folgte der Beurteilung der Staatsanwältin und verurteilte die Frau zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung. "Ihr Geständnis spricht für Sie, dass ist aber auch alles was für Sie spricht" meinte Schneider.

Sie habe zwar ihre bisherigen Bewährungsstrafen immer erfolgreich abgesessen, aber direkt danach seien die Straftaten wieder losgegangen. Das sei eine Masche die sie geplant habe und die sich schon durch ihr gesamtes bisheriges Leben ziehen würde. Sie meinte: "Sie haben jetzt zwölf Vorstrafen ohne einen einzigen Tag im Gefängnis zu sitzen, dass muss man auch erst mal schaffen!"

Außerdem müsste es besondere Umstände geben, weshalb man bei einer Freiheitsstrafe von über einem Jahr eine Bewährungsstrafe geben könne und die seien hier nicht gegeben. Schneider kritisierte, dass die Frau von dem verursachten Schaden noch keinen Cent zurückgezahlt habe. Sie sagte: "Sie hätten wenigstens mal 20 oder 30 Euro zwischendurch als Zeichen des guten Willens zurückzahlen können, dazu hätten Sie schon die Möglichkeit gehabt." So müsse es bei der Freiheitsstrafe bleiben, auch wenn das in diesem Fall das Kind belasten könne. Außerdem ordnete Schneider noch einen Einzug von Wertgegenständen der Angeklagten an, um den entstandenen Schaden an den Opfern auszugleichen.

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