Wackelt die Kurtaxe in Gößweinstein?

20.2.2015, 18:00 Uhr
Wackelt die Kurtaxe in Gößweinstein?

© Archivfoto: Horst Linke

Die Frau und ihr Ehemann hatten Einspruch gegen zwei Zahlungsbescheide der Behörde eingelegt. Die Gemeinde hatte sie aufgefordert, die Kurtaxe für ihre Gäste abzugeben. Das Ehepaar zahlte zwar, klagte aber gegen die Bescheide.

Was zunächst nahezu aussichtslos klingt, hatte vor Gericht Erfolg. Entscheidend in dem Verfahren war die Kritik des Paares, dass nur wenige der 31 Gemeindeteile der Marktgemeinde die Umlage bezahlen müssen, während einige Betriebe seit Jahren davon frei gestellt seien.

Rat entscheidet über Berufung

Das Paar hatte zwar bislang die Beiträge bezahlt, sich aber nun gegen eine erneute Veranlagung gewehrt. Nach Informationen des Rechtsanwalts der Marktgemeinde Karl-Friedrich Hacker habe sein Mandant das Urteil zur Kenntnis genommen, ob Berufung gegen das Urteil eingelegt werden kann und soll werde erst in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen entschieden.

Erfreut über den Erfolg zeigten sich auf Anfrage der Nordbayerischen Nachrichten hingegen nach der Verhandlung die Kläger. Sie vertraten die Meinung: Die Gemeinde solle den Fremdenverkehrsbeitrag in dem Gemeindebereich anheben und den Kurbeitrag somit auflösen.

Den Kommunen und auch den Vermietern in den wenigen, veranlagten Luftkurorten könne auf diese Weise viel Unmut der Gäste erspart bleiben. An dem Verfahren hängen viel Bürokratie und Ausgaben für Mitarbeiter der Kommune.

Die bisher zahlenden Betreiber seien sich der Abgabepflicht durchaus bewusst, dass Gelder in die Gemeindekasse fließen müssten um die Ausgaben für den Tourismus zu finanzieren. Sollte der Kurbeitrag beibehalten werden, müssten aber alle 31 Betreiber in den Gemeinden zahlen, um den Wettbewerbsvorteil auszugleichen.

Hintergrund ist, dass die Abgabe nur dann gezahlt werden muss, wenn der Ort ein Prädikat hat. Hierzu werden Luft- und Wasserqualität über einen längeren Zeitraum kontinuierlich gemessen. Auch wenn dann die Kurtaxe geleistet werden muss.

Das Prädikat sei auf jeden Fall erstrebenswert, sagt Reinhard Löwisch von der Tourismuszentrale Fränkische Schweiz. Die Mehreinnahmen durch das Prädikat würden die Abgaben allemal aufwiegen. Die Gäste hätten mit dem Kurbeitrag oft gar nichts zu tun, weil die Kosten dafür bereits umgelegt wurden.

Der Kläger jedoch gab zu bedenken, dass nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes bayernweit die Satzung für Kurbeiträge infrage gestellt sein könnte. Denn: Das Muster-Beispiel Gößweinstein-Satzung werde bayernweit angewendet und sei damit möglicherweise nun gegen rechtliche Anfechtungen nicht mehr gefeit. Gößweinsteins Bürgermeister Hanngörg Zimmermann will nun erstmal die Urteilsbegründung abwarten. Ob dann Berufung eingelegt wird, sei noch offen. Der Rat und der Tourismusausschuss wird sich damit befassen.

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