Wahlplakate: Tabuzonen für Kandidaten

15.8.2017, 18:00 Uhr
Wahlplakate: Tabuzonen für Kandidaten

© Berny Meyer

Herr Backer, plötzlich sind an Laternenmasten Plakate gewachsen. Ab wann ist das erlaubt?

Klaus Backer: Entlang der großen Einfallsstraßen dürfen die Parteien sechs Wochen vor einer Wahl Plakate an Masten anbringen oder großflächige Plakatwände aufstellen. Stichtag wäre genau genommen der 13. August um Mitternacht. Wir wollen aber aus Sicherheitsgründen vermeiden, dass die Parteien mitten in der Nacht unterwegs sind, um die vermeintlich besten Plätze zu ergattern. Deshalb haben wir den Stichtag auf den 12. August um 12 Uhr festgelegt. Für die Innenstadt gelten andere Regeln. Den Parteien sind im Verhältnis ihres letzten Wahlergebnisses zirka 70 Standorte zugewiesen. Die Partei mit den meisten Wählerstimmen bekommt die meisten Flächen und umgekehrt. Am 26. August, also vier Wochen vor der Wahl, dürfen die Parteien auch in der Innenstadt zu plakatieren beginnen. Dieses Vorgehen hat sich mittlerweile eingespielt und wurde vom Stadtrat vor Jahren beschlossen.

Dürfen die Wahlplakate, die bereits im Außenbereich der Stadt hängen, überall angebracht werden?

Wahlplakate: Tabuzonen für Kandidaten

© Edgar Pfrogner

Klaus Backer: Im Auflagenbescheid der Stadt sind die Details genau geregelt. Grundsätzlich geht es darum, die Verkehrssicherheit zu garantieren. Das heißt, Plakate dürfen nicht im Bereich der Überspannung von Brücken aufgehängt werden. Damit soll verhindert werden, dass ein Plakat auf die Autobahn oder Schiene geweht wird. Im Außenbereich dürfen die Parteien generell ohne ein zahlenmäßiges Limit plakatieren. In Kreuzungsbereichen dürfen sie nicht die Sicht behindern. Dort muss auch ein Mindestabstand eingehalten werden. An Ampelanlagen ist es verboten. Pro Mast oder Standort sind maximal drei Plakate erlaubt. Auf Geh- oder Radwegen muss eine bestimmte Höhe eingehalten werden, um Fußgänger und Radfahrer nicht zu behindern.

Müssen die Parteien mit Strafen rechnen, wenn sie sich nicht an die Vorschriften halten?

Klaus Backer: Bei Verstößen sind wir kulant und schreiben die Parteien zunächst an und bitten darum, Plakate zu entfernen, bevor wir einen Verstoß mit Bußgeld ahnden. Diese Woche werden wir die Einfallstraßen zur Kontrolle abfahren.

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