Weißenohe: Anlieger finden kaum Gehör

10.3.2017, 16:29 Uhr
Weißenohe: Anlieger finden kaum Gehör

© Foto: Riede

Schon im letzten September hatte der Gemeinderat den Antrag abgelehnt. Im November haben die Anwohner der Hausnummern 15 bis 17 erneut eine Grenzmarkierung mit dem Zeichen 299 und ein absolutes Halteverbotsschild mit dem Zeichen 283 gegenüber ihrer Garagenausfahrt gefordert. Als Begründung geben sie an, dass bei kirchlichen oder gemeindlichen Veranstaltungen sowie an Sonn- und Feiertagen ihre Garageneinfahrt durch auf der gegenüberliegenden Seite parkenden Autos blockiert wird. So soll es vorkommen, dass sogar auf beiden Seiten geparkt und die Fahrbahn stark verengt wird.

Im Januar mahnten sie die Erledigung ihres Antrages an und führten dabei ins Feld, dass durch beidseitiges Parken eine gefährliche Verengung entsteht, die Notfallfahrzeuge behindern könnte.

"Bitte vertragt euch . . ."

Das Landratsamt Forchheim empfahl eine "einvernehmliche Lösung" und schlug sogar einen Vorort-Termin mit den Gemeinderäten vor. Nachdem die Polizeiinspektion Ebermannstadt darum ersucht worden war eine Stellungnahme abzugeben, antwortete Werner Götz, Polizeihauptkommissar. Er erläuterte ausführlich die gesetzlichen Vorgaben und stellte fest, dass nach Paragraph 12 der Straßenverkehrsordnung (StVO) das Abstellen von Kraftfahrzeugen auf Gehwegen grundsätzlich verboten ist.

In Weißenohe stellt sich die Situation so dar, dass auf der einen Seite die Mindestbreite für einen Gehweg wie in der Straßenverkehrsordnung vorgeschrieben nicht vorhanden ist. Auf der anderen Seite sei zwar ein Gehweg erkennbar, ein erlaubtes Parken dagegen werde nicht möglich sein, da vermutlich die erforderliche Restbreite des Gehweges von mindestens 1,50 Meter nicht erfüllt werden kann.

Die Grenzmarkierung nach dem Zeichen 299 und ein absolutes Halteverbotsschild nach dem Zeichen 283 gegenüber den Garagenausfahrten in der Dorfhauser Straße 17 und 15 in Weißenohe wurde mit sieben gegen vier Stimmen abgelehnt.

Der Anordnung eines Halteverbotes, wie es die Polizei empfohlen hatte auf eine bestimmte Länge, ohne Grenzmarkierung, mochte gar keiner im Gemeinderat zustimmen. Sogar gegen eine probeweise Einrichtung einer solchen Beschilderung ergab sich eine Mehrheit von sechs gegen fünf Stimmen, die solch einer Regelung ihre Zustimmung nicht verweigern mochten. Die betroffenen Anwohner wird diese Entscheidung sicher wieder nicht zufrieden stellen.

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