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Mit dem Linksabbiegestreifen werden die Baugebiete „Pilatusfeld“ und „Pilatusfeld-Nord“ von Burk her kommend erschlossen. Für die neue Linksabbiegerspur soll die Gemeinde, gemäß den mit dem Landkreis Forchheim, der Stadt Forchheim und der Gemeinde Hausen abgestimmten Bebauungsplan „Südumgehung B470“ die anteiligen Gesamtkosten über 35.700 Euro gemäß den Ablöserichtlinien der StraW (Richtlinien für die Berechnung der Ablösungsbeträge der Erhaltungskosten für Straßen und Wege), nebst anteiliger Verwaltungskosten für die Übernahme der Planung, der Bauleitung und der sonstigen Verwaltungsaufgaben über 1300 Euro bezahlen.
Bürgermeister Franz Renker informierte in seinen Ausführungen darüber, dass bei Neubau und Änderungen von Kreuzungen und Einmündungen die Fernstraßenkreuzungsverordnung und die Straßenkreuzungsrichtlinien maßgebend seien. Hiernach ergebe sich, dass die anfallenden Mehrkosten für den Bau eines durchgehenden Linksabbiegestreifens die Gemeinde zu tragen habe. Gemeinderat Anton Hammer (CSU) kritisierte, dass man bereits von Seiten der CSU vor geraumer Zeit darauf hingewiesen habe mit den Eigentümern des ehemaligen Braas-Geländes hier eine Kostenvereinbarung zu treffen, damit diese Kosten auf die Eigentümer umgewälzt werden könnten. Dies habe die Verwaltung verschlafen, so Hammer.
Dies sieht Bürgermeister Franz Renker (UWG) anders. „Wir haben entsprechende Mittel im Haushalt eingestellt und die Gemeinde Hausen wird wohl diese Kosten mit übernehmen müssen“, so Renker. „Schließlich wirkt sich das neue Gewerbegebiet, das hier auf dem ehemaligen Braas-Gelände entstehen wird, auch positiv auf die Infrastruktur in Hausen aus; schließlich werden hier beispielsweise eine ganze Reihe an neuen Arbeitsplätzen entstehen“, so das Gemeindeoberhaupt. Das müsse der Gemeinde auch etwas wert sein, sagte Renker.
Von Seiten der neuen Eigentümer des Braas-Geländes wird eine Kostenübernahme dieser Linksabbiegespur bisher mit der Begründung abgelehnt, dass es eigentlich bereits vor der Baumaßnahme eine Linksabbiegespur vorhanden gewesen sei und man die neue Abbiegespur nicht unbedingt gebraucht hätte.
Gemeinderat Roland Garcon (UWG) wollte wissen, wer denn für den Unterhalt der Abbiegespur verantwortlich sei? Gemeinderat Martin Heilmann (UWG) fügte hinzu, dass man eigentlich in diesem Fall auch „Bestandsschutz“ prüfen müsste, so dass weder der Eigentümer, noch die Gemeinde Hausen die neue Abbiegespur, sondern das Straßenbauamt für die Kosten aufkommen müsste.
Garcon hatte sich intensiv mit der dem Gemeinderat von der zuständigen Straßenbaubehörde vorgelegten Ablösevereinbarung beschäftigt. Diese weise Widersprüche auf. Hier müsse man erst einmal die widersprüchlichen Angaben klären. Die Verwaltung wurde mit der Klärung der Angelegenheit beauftragt; der Tagesordnungspunkt wurde vertagt und soll in einer der nächsten Sitzungen erneut behandelt werden.
