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Zwei Jahre ist es her, dass ein Dutzend Bürgerinnen und Bürger Widerspruch und Fachaufsichtsbeschwerde gegen den Bescheid der Verwaltungsgemeinschaft beim Landratsamt Forchheim eingelegt haben. Nun hat das Landratsamt über die Sach- und Rechtslage informiert.
1984 wurde der Gehweg in der Ortsmitte von Mittelehrenbach vom Brunnen bis etwa Haus Nr. 37 gebaut. 1990 folgte der Ausbau der Straßenbeleuchtung Richtung Oberehrenbach, in deren Rahmen 1993/94 weitere Lampen installiert wurden. In den Jahren 2001 bis 2003 sollte der Gehweg von Haus Nr. 37 bis Haus Nr. 83 weitergebaut werden. Erst in den Jahren 2006 bis 2008 erfolgte jedoch die Vermessung und der Grunderwerb.
In seinem Schreiben moniert das Landratsamt nun ein fehlendes Bauprogramm oder Gesamtkonzept, wenigstens aber Pläne oder einen Gemeinderatsbeschluss, aus dem hervorgeht, dass nach und nach die gesamte Ortsdurchfahrt mit Gehwegen und Beleuchtung ausgestattet werden sollte. Eine Absicht, dies Schritt für Schritt zu verwirklichen, ist nach der Meinung des Amtes nicht ausreichend.
Das Urteil: Der 1984 gebaute Gehweg sei wegen seiner geringen Länge nicht beitragsfähig. Für die 1990 eingerichtete Straßenbeleuchtung hätten Beiträge erhoben werden können, doch sei die Erhebung eigentlich schon 1994, nach Weiterbau aber spätestens 1998 verjährt gewesen.
Auch die von Klemens Denzler, geschäftsführender Beamter der Verwaltungsgemeinschaft Kirchehrenbach, ins Feld geführten Überbreiten, für die höhere Beiträge zu zahlen seien, konnte das Landratsamt nicht nachvollziehen. Weil die Gemeinde auch für die Überbreiten, die nur kurze Stücke betreffen, Straßenbaulastträger bleibt, hält das Landratsamt die Grunderwerbskosten für Teile der Fahrbahn für nicht beitragsfähig und vermindert die Grunderwerbskosten um rund 8000 Euro.
Von den Gesamtkosten in Höhe von 119000 Euro bleiben nach Abzug ungerechtfertigter Umlagen schließlich noch rund 95000 Euro übrig. Der Gemeindeanteil in Höhe von 45 Prozent beträgt dabei rund 43000 Euro, die Kosten für die Anlieger insgesamt 52000 Euro. Somit ergibt sich ein Beitragssatz von 75 Cent pro Quadratmeter Fläche. Die Gemeinde hatte 95 Cent ausgerechnet.
Darüberhinaus urteilte das Amt, dass Widersprüche gegen Beitragsbescheide grundsätzlich öffentlich zu behandeln seien. Das war hier nicht der Fall gewesen, weil Klemens Denzler wegen der Wahrung des Steuergeheimnisses immer auf der Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung bestanden hatte. In nichtöffentlicher Sitzung könnte jedoch nur auf besondere Einwendungen einzelner Widerspruchsführer eingegangen werden, so das Landratsamt.
Klemens Denzler, der die Rechtsauffassung des Landratsamtes nicht teilen wollte, schlug dem Gemeinderat mehrere Wahlmöglichkeiten vor: Zum einen die Korrektur der Abrechnung nach den Ausführungen des Landratsamtes. Eine weitere Möglichkeit sei eine Klage gegen alle Widerspruchs-bescheide, die beim Landratsamt vorliegen. Das wären zehn Fälle und würde etwa 2500 Euro an Gerichtskosten verursachen. Die letzte Möglichkeit wäre eine Klage gegen den Widerspruchsführer sein, der den höchsten Ausbaubeitrag zu zahlen hätte, um das Prozessrisiko überschaubar zu halten.
Gegen die Stimmen der Gemeinderäte Reinhard Weber (CSU), Raimund Dörfler und Bernd Held (beide WvE), entschieden sich die anderen neun Gemeinderäte und Bürgermeister Otto Siebenhaar für den Vorschlag, eine Klage gegen alle Widerspruchsführer anzustrengen und damit künftig für Rechtssicherheit zu sorgen.
