Frau belästigt: 67-Jähriger mit Drohne auf Abwegen

1.7.2016, 16:43 Uhr

Die Polizei geht davon aus, dass der 67-Jährige beim Drohnenflug samt Kamera auch die leichtbekleidete 47-Jährige fotografierte. Dem Mann aus dem südbayerischen Raum droht nun eine Anzeige wegen der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen. Außerdem schickten die Beamten eine Anzeige an das Luftamt Nordbayern wegen des Überfliegens der Einflugschneise des Verkehrslandeplatzes.

Nach dem Vorfall stellt die Polizei die rechtliche Lage bei Drohnenflügen klar. Ein nichtgewerblicher Flug samt Kamera ist grundsätzlich für Jedermann zulässig. Allerdings sind dabei mehrere Punkte zu beachten: Die Privatsphäre von anderen Personen darf nicht verletzt werden. Außerdem darf das Flugobjekt nicht in die Sperrbereiche von Flughäfen und Flugplätzen eindringen. Dies war im Einflugbereich des Coburger Verkehrslandeplatzes allerdings der Fall.

Die Polizei rät deshalb allen Privatleuten, die Drohnen steuern, sich über die rechtliche Lage vor dem Flug ausführlich zu informieren. Trotz einer generellen Aufstiegserlaubnis gibt es eine Vielzahl von Einschränkungen (Flughöhe, Verbotszonen…). Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften können gravierende strafrechtliche und auch zivilrechtliche Folgen haben.