Frei, aber schuldig: Mollath will in Revision gehen

14.8.2014, 15:41 Uhr
Frei, aber schuldig: Mollath will in Revision gehen

© Susanne Stemmler

Freispruch, aber keine vollständige Rehabilitierung: Der ehemalige Psychiatrie-Patient Gustl Mollath hat nach Überzeugung des Landgerichts Regensburg seine frühere Ehefrau misshandelt. Der 57-Jährige habe im Jahr 2001 seine damalige Frau mehrfach mit der Faust geschlagen und anschließend getreten, gebissen und gewürgt, befand das Gericht am Donnerstag zum Abschluss des Wiederaufnahmeverfahrens.

Mollath konnte dabei aber nicht schlechter gestellt werden als in seinem ersten Prozess, bei dem er wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen wurde. Er kann daher den Gerichtssaal als freier Mann verlassen.

Wie NZ-Redakteurin Susanne Stemmler erfuhr, will Mollath trotzdem gegen das Urteil in Revision gehen. "Die Tatvorwürfe will ich nicht auf mir sitzen lassen", sagt Mollath. Was ihn stört, ist, dass die Kammer unter Vorsitz von Elke Escher im Prinzip in dem Hauptanklagepunkt, der gefährlichen Körperverletzung, dem Nürnberger Landgericht rechtgegeben hat. Mollath wolle prüfen, welche Möglichkeiten bestünden, dagegen vorzugehen. "Diese Art von Freispruch habe ich schon siebeneinhalb Jahre genossen", sagte Mollath mit Blick auf seine lange Unterbringung in der Psychiatrie.

Doch einen Freispruch kann man nicht anfechten, weil es an der "Beschwer" fehlt, wie Gerichtssprecher Thomas Polnik erläutert. Auch nach Angaben der Staatsanwaltschaft ist gegen das Urteil keine Revision möglich.

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte Gustl Mollath 2006 von den Vorwürfen wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen, ihn aber in die Psychiatrie eingewiesen. Der Fall hatte eine Debatte über die Unterbringung in psychiatrischen Kliniken ausgelöst.

Hinweise auf eine Geisteserkrankung Mollaths sah die Vorsitzende Richterin Elke Escher am Donnerstag weder bei der Tat noch später. "Wir wissen nicht sicher, ob der Angeklagte im Zustand der Schuldunfähigkeit handelte oder nicht", betonte sie. Zumindest eine verminderte Schuldfähigkeit von Mollath zur Tatzeit sei durchaus möglich, da es nicht fern liege anzunehmen, dass bei Mollath damals eine "wahnhafte Störung" vorgelegen habe.

Nach dem Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" gingen die Richter von dessen damaliger Schuldunfähigkeit aus - mit der Folge, dass Mollath nicht mehr untergebracht werden kann, weil er ja bereits sieben Jahre in der Psychiatrie verbrachte.

"Schlimmer als in deutschen Gefängnissen"

Mollath bekommt hierfür eine Entschädigung, die im fünfstelligen Eurobetrag liegen dürfte - gut 50.000 Euro, etwa 25 Euro pro Tag abzüglich Kostgeld. Darüber konnte der 57-Jährige nur lächeln: "Von üppig kann keine Rede sein. In solchen Anstalten ist es schlimmer als in deutschen Gefängnissen."

Mollath selbst hatte in dem Verfahren die Vorwürfe zurückgewiesen und seine Ex-Frau bezichtigt, eine Intrige gegen ihn gesponnen zu haben. Dieser Version glaubte das Gericht am Donnerstag nicht. Es hielt vielmehr die Angaben des Opfers und eines Arztes, der die Folgen der Misshandlungen dokumentiert hatte, für glaubwürdig. Auch die Aussage einer Zeugin, die angegeben hatte, die Verletzungen ebenfalls gesehen zu haben, seien glaubhaft.

"Jetzt muss ich meinen Lebensunterhalt bestreiten“, sagte Mollath nach dem Prozess. Die Jobsuche steht an. Angebote gibt es seinen Angaben zufolge viele - auch im Kraftfahrzeug-Bereich. Zudem will er eine Wohnung finden. Bislang hatte Mollath nach seiner Entlassung aus der Psychiatrie im Vorjahr bei Freunden gewohnt. Am liebsten will er wieder in seiner Geburtsstadt Nürnberg leben - auch wenn mit der Stadt düstere Erinnerungen verknüpft sind.

Der Artikel wurde am Donnerstag, 14. August, um 15.41 Uhr aktualisiert.

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