Freie Wähler zweifeln Merks Aussage im Fall Mollath an

28.6.2013, 18:34 Uhr
Beate Merk wusste laut eigener Aussage erst seit November 2012 von dem Schwarzgeldbericht der HypoVereinsbank. Die Freien Wähler bezweifeln dies nun öffentlich.

© dpa Beate Merk wusste laut eigener Aussage erst seit November 2012 von dem Schwarzgeldbericht der HypoVereinsbank. Die Freien Wähler bezweifeln dies nun öffentlich.

Das Justizministerium soll nach Angaben der Freien Wähler früher als angegeben von einem internen Bericht der HypoVereinsbank (HVB) zu Schwarzgeldvorwürfen von Gustl Mollath gewusst haben. Justizministerin Beate Merk (CSU) hatte erklärt, der Bericht habe sie erst am 9. November 2012 erreicht. Der Vize-Vorsitzende des Mollath-Untersuchungsausschusses, Florian Streibl, sagte am Freitag: „Das Ministerium hatte spätestens seit Februar 2012 von dem HVB-Bericht Kenntnis.“ Merk wies diesen Vorwurf als „infam“ zurück.

Der FW-Landtagsabgeordnete Streibl sagte, es seien „eklatante Widersprüche zwischen den Aussagen der Zeugin Merk sowie weiteren Zeugenaussagen und Akten aufgefallen“. Bereits im Januar 2012 sei eine Akte von der Staatsanwaltschaft an das Ministerium gegangen, in der von dem HVB-Bericht die Rede gewesen sei. Die gleiche Akte sei dann im Februar nochmals an das Ministerium gegangen.

Merk teilte mit: „Ich habe im Untersuchungsausschuss erklärt, dass mir der Innen-Revisionsbericht der HVB erst auf meine persönliche Anforderung vom 9. November 2012 hin vorgelegt wurde. Und das ist die Wahrheit.“ Auch die zuständigen Referatsleiter erklärten, dass dem Ministerium der Bericht erst am 9. November 2012 vorgelegen habe.

Streibl forderte den Ausschussvorsitzenden Florian Herrmann (CSU) auf, eine Stellungnahme des Ministeriums einzuholen. Außerdem möchte er wissen, wann der erste Entwurf der Staatsanwaltschaft für einen Wiederaufnahmeantrag des Falls Mollath im Ministerium vorlag.

Ein Mitarbeiter des Ministeriums und Merk hätten dazu unterschiedliche Angaben gemacht. In dem Entwurf sei als Begründung für die Wiederaufnahme noch von „mannigfacher Rechtsbeugung“ die Rede gewesen - im Schlussantrag dann nicht mehr. „Es handelt sich dabei um zentrale Fragen. Sollten diese nicht zeitnah geklärt werden können, müsste der Ausschuss erneut in die Beweisaufnahme eintreten“, sagte Streibl.

Jahrelanger Aufenthalt in der Psychatrie

Dem Ministerium habe dieser erste Entwurf erst im Mai 2013 vorgelegen, sagte ein Sprecher. Der Generalstaatsanwalt habe ihn nicht gebilligt, und daher sei er auch nicht an das Ministerium weitergeleitet worden. Mollath sitzt seit 2006 gegen seinen Willen in der Psychiatrie.

Das damalige Urteil stufte ihn als gemeingefährlich ein. Seine Frau hatte ihn wegen brutaler Misshandlung angezeigt, er sie wegen Schwarzgeldgeschäften in der Schweiz. Die Nürnberger Justiz glaubte damals den Misshandlungsvorwürfen, nicht aber der Schwarzgeldanzeige.

Inzwischen werden die Misshandlungsvorwürfe mangels glaubwürdiger Atteste angezweifelt, während die Schwarzgeldvorwürfe von der Steuerfahndung in gut 20 Verfahren überprüft werden. Mollath fühlt sich als Opfer eines Komplotts.

Ein bei der HypoVereinsbank tätiger Schlüsselzeuge bestätigte im Untersuchungsausschuss Mollaths Schwarzgeldvorwürfe nicht - schloss aber auch nicht aus, dass es tatsächlich illegale Geldtransfers in die Schweiz gegeben haben könnte.

Gericht will bald eine Entscheidung fällen

Das Landgericht Regensburg will bis zum 19. Juli über den Wiederaufnahmeantrag im Fall Mollath entscheiden. Das sagte der stellvertretende Pressesprecher des Landgerichts Regensburg, Gerhard Lindner, am Freitag der „Mittelbayerischen Zeitung“. Das Gericht stehe vor einer „entscheidenden Weichenstellung“.

Denkbar seien drei Szenarien. Erstens: Der Wiederaufnahmeantrag wird für zulässig und begründet erklärt. Damit werde ein rechtskräftiges Urteil beseitigt und es gebe keine Gründe mehr, Gustl Mollath weiter festzuhalten. Nach sieben Jahren Zwangsunterbringung in der Psychiatrie käme er frei.

Zweite Variante: Der Wiederaufnahmeantrag wird für zulässig erachtet, die „Begründetheit“ aber erst im nächsten Schritt geprüft. Mollath müsste sich in diesem Fall gedulden, bis weitere Beweise erhoben oder Zeugen gehört sind. Dritte Möglichkeit: Der Antrag wird als unzulässig verworfen. Für Mollath bliebe dann alles beim Alten.

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