Ab in den Beutel mit den Haufen!

4.4.2018, 21:00 Uhr
Ab in den Beutel mit den Haufen!

© Foto: Hans-Joachim Winckler

So werden Spaziergänger und Sonnenanbeter zum Schutz der Schaupflanzungen – dazu gehören Krokusse, Tulpen, Stauden und Wechselbepflanzungen – gebeten, die Wege zu benutzen und sich ausschließlich auf den gekennzeichneten Liegewiesen aufzuhalten.

Verboten ist es zum Beispiel, Blumen, Zweige und Früchte abzupflücken oder abzuschneiden. Müll gehört in die Abfallkörbe; das Abladen von Haus- und Sperrmüll oder von Verpackungsmaterial ist nicht erlaubt.

Um die Besucher, vor allem ältere Menschen und Kinder, vor Unfällen zu schützen, ist das Radfahren in den Anlagen grundsätzlich verboten. Auf Ausnahmen weisen Schilder vor Ort hin. Einiges zu beachten gibt es auch für Hundehalter: Ihre Tiere müssen in der Regel an die Leine genommen werden. Nur die Pegnitzwiesen sind versuchsweise vom Leinenzwang ausgenommen.

Leider sei immer wieder festzustellen, dass Kinderspielplätze durch Hundekot verunreinigt werden, heißt es in der Mitteilung der Stadt. Die Behörde betont deshalb: Nach der kommunalen Satzung für die Erholungsanlagen dürfen Hunde nicht auf Spielplätze mitgenommen werden.

Oft gebe es auch Klagen über Hundehaufen in den Parkanlagen. Das Amt fordert die Halter auf, mehr Rücksicht zu nehmen und die Hinterlassenschaften zu entfernen. Die Verschmutzung durch den Kot sei nicht nur verboten, sie berge auch Infektionsgefahren.

Man appelliere an die Vernunft und das Umweltbewusstsein der Bürger, heißt es – und hoffe, dass Sanktionsmaßnahmen nicht nötig sind. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften der Grünanlagensatzung können als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen geahndet werden. Die Satzung kann unter www.fuerth.de/ortsrecht nachgelesen werden.

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