Alkohol für Minderjährige

15.2.2011, 11:00 Uhr
Alkohol für Minderjährige

© colourbox.com

Das bedeutet, dass die Minderjährigen Alkohol kaufen konnten, obwohl sie eigentlich keinen hätten bekommen dürfen. Eine Tatsache, die beim Landrat Unverständnis hervorrief: „Es ist mir vollkommen unverständlich, wie unbedacht und fahrlässig mit der Gesundheit unserer Jugendlichen umgegangen wird“, erklärte Matthias Dießl angesichts dieser erschreckenden Resultate.

Insgesamt hatten die 16- und 17-jährigen Testkäufer 14 Geschäfte und Tankstellen in den Städten Stein und Oberasbach in der Absicht aufgesucht, Alkoholika zu erwerben. In immerhin fünf Läden erhielten sie die gewünschte Ware.

Die anschließenden Gespräche mit den Kassiererinnen offenbarten, dass diese unter anderem die Geburtstagsangaben auf den Personalausweisen nicht richtig beziehungsweise nicht komplett gelesen hatten. Die Verstöße werden nun zur Anzeige gebracht, hieß es aus dem Landratsamt, das überdies weitere Testkäufe ankündigte.

Aktion war angekündigt

Die Polizeiinspektionen Stein und Zirndorf hatten alle Gewerbetreibenden im Landkreis erst unlängst, nämlich im vergangenen Herbst, auf die Einhaltung der jugendschutzrechtlichen Vorschriften hingewiesen und bei dieser Gelegenheit die Testkäufe angekündigt, die nun stattgefunden haben. „Der Verkauf von Alkohol muss unbedingt den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Unsere Jugendlichen benötigen einen besonderen Schutz“, forderte Landrat Dießl nun und bat die Gewerbetreibenden, ihre Mitarbeiter nochmals eindringlich auf die Einhaltung des Jugendschutzes hinzuweisen.

1 Kommentar