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Anlass ist eine Äußerung des Fürther Baureferenten Joachim Krauße. Dieser hatte — von unserer Zeitung im Zusammenhang mit heftiger Kritik des Bundes Naturschutz um eine Stellungnahme gebeten — gesagt: Niemand habe damals an dem geplanten Bauvorhaben Anstoß genommen, „eigentlich haben es alle begrüßt“.
Ganz anders hat das Brigitte Sesselmann in Erinnerung. Die Vorsitzende des Baukunstbeirats (BKB), in dem vorwiegend Architekten der Kommune beratend zur Seite stehen, führt als Beleg die schriftlich vorliegende Stellungnahme des Gremiums aus dem Juni 2009 ins Feld. Darin wird sehr wohl Kritik laut – allerdings nicht am jüngst beanstandeten Hineinragen des Baukörpers in die geschützten Talauen, sondern an der Fassadengestaltung, die dem sensiblen Standort an diesem „prägnanten Stadteingang“ nicht gerecht werde.
Der BKB empfahl deshalb 2009 Nachbesserungen und bat darum, das Projekt später noch einmal zu behandeln. Das, so Sesselmann, sei aber nicht geschehen. Ohnehin habe man der Bauverwaltung regelrecht „aus der Nase ziehen müssen, wie das Gebäude zum Talraum hin aussieht“.
Joachim Krauße indes kann keinen Widerspruch zu seiner in den Fürther Nachrichten zitierten Aussage erkennen. Denn diese habe sich allein auf das Landschaftsschutzthema bezogen, um das es im besagten Artikel ausschließlich ging. Bei der Behandlung vor drei Jahren dagegen sei dieser Aspekt nicht Gegenstand der Diskussionen gewesen.
Kritik an Kraußes Aussagen übt jedoch auch Grünen-Stadtrat Harald Riedel. Aus seiner „handschriftlichen Mitschrift“ einer Sitzung des mit Kommunalpolitikern besetzten Baubeirats der Stadt, ebenfalls im Juni 2009, gehe hervor, dass der damals vorgelegte Entwurf für das Projekt den Vorgaben des geltenden Bebauungsplans entsprochen habe.
Da nun allerdings publik wurde, dass die Stadt für das Bauvorhaben Befreiungen von der Fürther Landschaftsschutzverordnung ausgesprochen hat, ist Riedel erheblich irritiert: „Das heißt, wir wurden entweder nicht über erforderliche Befreiungen informiert oder das Projekt wurde im Nachhinein maßgeblich geändert“, folgert er.



