Aufklärung zum Thema Mindestlohn

13.1.2015, 16:00 Uhr
Aufklärung zum Thema Mindestlohn

© Foto: Hans-Joachim Winckler

3000 Exemplare einer kleinen Broschüre mit den wichtigsten Fragen und Antworten rund um das neue Mindestlohn-Gesetz hatten die Fürther Gewerkschaftsvertreter im Gepäck, als sie am frühen Morgen im Verteilergeschoss des Hauptbahnhofs Stellung bezogen. Nach zwei Stunden hatten sie die Hälfte bereits an die vorbeiströmenden Pendler verteilt, den Rest brachten sie dann am Nachmittag unters Volk. Hans-Stefan Schuber, Ortsvereinsvorsitzender der Gewerkschaft verdi, zeigte ich mit der Resonanz auf die Aktion vollauf zufrieden. „Wir wollen den Betroffenen Mut machen, ihre Rechte einzufordern.“ Das besteht, von einigen branchenabhängigen Ausnahmen abgesehen, darin, ab dem 1. Januar einen Mindestlohn von 8,50 Euro zu bekommen. Gerade in Fürth, der Stadt mit einer hohen Zahl von Aufstockern bei Hartz IV, sei das ein großes Thema.

In der achtseitigen Broschüre wird anschaulich erläutert, wer Anspruch auf den Mindestlohn hat und welche Sonderregelungen es gibt. Der DGB hat zudem bis Ende März eine Telefon-Hotline für alle Ratsuchende geschaltet (0931/4 08 80 03).

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