Augen zu vorm Biber

15.2.2017, 13:00 Uhr
Augen zu vorm Biber

© Foto: Juliane Pröll

Das possierliche Nagetier ernährt sich als Vegetarier zwar nicht von den Karpfen im Weiher, es beschädigt jedoch die Teiche selbst, indem es Bäume fällt, Gräben in die Ufer schaufelt oder die Teichdämme untertunnelt. Dies kann im schlimmsten Fall zum Auslaufen der Weiher führen.

Durch die Biber entstanden den Teichwirten der Fürther Genossenschaft laut eigenen Aussagen bereits einige Schäden. Dem zuständigen Landratsamt Fürth wurde allerdings bisher kein einziger Fall im Gebiet gemeldet.

In der Region gibt es allerdings sehr wohl Biberschäden, wie Friedrich Biegel, der gastgebende Bürgermeister aus Großhabersdorf, weiß. Im nahegelegenen Ort Wendsdorf ist ihm eine beschädigte Weiherkette bekannt. Um die Inhaber der Teiche über ihre Rechte, aber auch über ihre Pflichten bei Problemen mit den Nagetieren zu informieren, lud die Teichgenossenschaft drei Referenten der Behörde ein. Elena Petridis, Sachgebietsleiterin Umweltschutz, sowie Andreas Leßmann und Dieter Zwierlein von der Naturschutzbehörde informierten über Vorbeugung von Schäden und Fördermöglichkeiten im Rahmen des bayerischen Biberfonds, aber auch über das Abfangen der Tiere sowie Ausgleichszahlungen.

Für präventive Vorkehrungen wie das Einbauen von Stahlgittern im Teichdamm oder das Schützen der Bäume durch das Anbringen von Drahtgeflecht an den Stämmen, stehen Fördermittel vom Staat bereit. Außerdem kann bei Neuanlage eines Teiches eine Flächenförderung durch den bayerischen Naturschutzfonds gewährt werden.

Da der Biber unter strengem Schutz steht, darf er weder gefangen, noch getötet werden. Wer ihn stört oder abschießt, macht sich einer Straftat schuldig. Das bedeutet, den Teichwirten ist es nicht erlaubt, seine Dämme zu beschädigen oder abzutragen.

Die Weiherbesitzer befürchten deshalb eine Verdopplung der Biberpopulation. Den Referenten zufolge reguliert sich die Anzahl der pelzigen Säugetiere jedoch von selbst, durch die Revierverteilung.

In besonders schweren Fällen steht laut Referent Zwierlein jedoch Möglichkeiten zur Verfügung, den Nager loszuwerden. „Es müssen erhebliche Schäden für den Betreiber des Fischteiches drohen“, erklärt der Verwaltungsbeamte. „In der Regel betrifft das auch nur die gewerblichen Teichwirte.“

Ab einer Schadenssumme von 5000 Euro kann eine Abfangerlaubnis erteilt werden. Das Einfangen wird normalerweise von den örtlichen Biberberatern übernommen.

Eine Schwierigkeit für das Amt sei es aber, dass keine Informationen über Biberschäden vorlägen. Ohne Meldungen könne die Behörde nicht eingreifen, sagte Zwierlein. Schäden müssten nämlich unverzüglich gemeldet werden, sonst verfällt der Anspruch auf Entschädigung.

Eine Hürde für die Teichwirte scheint vor allem der befürchtete Bürokratieaufwand, um am Ende nur eine mäßige oder nur eine geringe Entschädigung zu erhalten.

Doch der Aufwand, meinte Andreas Leßmann, sei nicht besonders hoch: „Ein betroffener Teichwirt kann sich bei der Naturschutzbehörde am Landratsamt melden, bei seinem Bürgermeister oder direkt einen Biberberater ansprechen.“ Ein Berater sehe sich darauf die Situation vor Ort an und das sei es schon gewesen.

Der Ausgleichsfond in Bayern stellt bis 2020 pro Jahr 450 000 Euro zur Verfügung. Biberschäden können im Einzelfall komplett erstattet werden. Die Obergrenze für Entschädigungen beträgt 30 000 Euro. Die Bagatellgrenze liegt bei 50 Euro.

„Wenn uns die Bibervorkommen nicht gemeldet werden, können die Kollegen, die im Bereich der Präventivmaßnahmen arbeiten, auch nicht tätig werden“, betonte nochmals Referentin Petridis.

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