Baurecht für neue Häuser an der Altfeld-Peripherie

23.8.2013, 13:00 Uhr
Baurecht für neue Häuser an der Altfeld-Peripherie

Das Bauland für 19 Einzelhäuser und zwei Doppelhäuser liegt im Nordosten der Heimgartenstraßen und setzt das Neubaugebiet vom Walter-Gropius-Weg zur Fuggerstraße auf einer Fläche von etwa 1,4 Hektar fort. Seit die Satzung öffentlich ausliegt, besteht Baurecht.

Mehrere Investoren stehen laut Michael Karl von der städtischen Bauverwaltung hinter dem Projekt. In deren Auftrag überplant das Nürnberger Architekturbüro att das Gelände als neues Quartier.

Für Irritationen sorgte im Vorfeld des Beschlusses Grünen-Stadtrat Wolfram Schaa. Er zeigte sich konsterniert, dass er ein Gutachten über Schadstoffbelastungen im dortigen Erdreich nicht von der Bauverwaltung erhalten habe. Es sei ihm von einem Außenstehenden zugespielt worden, berichtete er. Mit der Begründung, dass dieses Umwelt-Gutachten nicht allen Fraktionen vorliege, beantragte er die Vertagung.

Gerhard Klein und Michael Karl vom Bauamt zeigten sich daraufhin genauso wie ihr Dienstherr, Bürgermeister Thomas Zwingel sichtlich irritiert. „Wir wussten zuerst gar nicht, welches Gutachten gemeint war“, so Karl. Bis sich nach einigem Blättern in den Unterlagen herausstellte, dass es sich um eine Untersuchung handelt, die bereits im Jahr 2010 durchgeführt worden war.

Im Zuge der Ausweisung des ersten Bauabschnittes wurden Probebohrungen auch auf dem Bereich des zweiten Bauabschnittes vorgenommen. Beide sollten ursprünglich gemeinsam ausgewiesen werden, was sich allerdings damals aufgrund der Besitzverhältnisse doch nicht machen ließ, so Karl.

Nichtsdestotrotz sei das Umwelt-Gutachten Bestandteil der Satzung und im Verlauf des Verfahrens zweimal mit öffentlich ausgelegen, erläuterte Karl den Stadträten. „Jeder konnte es einsehen, was sollen wir mehr machen?“, fragte er ins Plenum.

„Das Gutachten ist kein Geheimnis“, so auch Bauamtsleiter Klein. Zudem sei dafür Sorge getragen, dass alle Altlasten entfernt werden. Der Austausch des belasteten Erdreichs und dessen fachgerechte Entsorgung unter Begleitung eines Gutachters sei als Auflage ebenfalls Bestandteil der Genehmigung.

Bei den Altlasten, die auf die frühere Nutzung des Areals für einen Kunststoff verarbeitenden Betrieb zurückgehen dürften, handele es sich um nichts Dramatisches, so Karl. „Das berührt nur einzelne Teilbereiche und ist nicht die Welt“, meinte er. Belegt sieht er das auch in den Stellungnahmen der übergeordneten Fachbehörden, allen voran des Wasserwirtschaftsamtes: Keiner habe Einwände gegen das in der Satzung verankerte Vorgehen gemacht.

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