Untreue: Bewährungsstrafe für Fürther Ex-Stadtrat

21.12.2014, 10:06 Uhr
Untreue: Bewährungsstrafe für Fürther Ex-Stadtrat

© Archivfoto: Hans-Joachim Winckler

Für Staatsanwalt Armin Woßler ist der Fall klar: „Ausgangspunkt war ein Beschluss des Wasserzweckverbands“, sagt er. „Darin wurde die Vergütung für die Abwicklung auf 15.000 Euro brutto festgelegt. Damit waren alle finanziellen Ansprüche des Abwicklers abgegolten.“

Und trotzdem habe sich Werner Bloß weiterhin aus der Kasse des Verbandes bedient: Zwischen 2007 und 2010 stellte er 55 Rechnungen aus, in denen er sich 851 Arbeitsstunden zu je 59,60 Euro vergüten ließ – mit Spesen insgesamt 54 020,20 Euro.

Zwar sei die Abwicklung schwierig gewesen – vor allem bei der künftigen Nutzung des Wasserturms konnten sich Fürth und Nürnberg nicht einigen. Aber: „Wenn man einen Handwerker beauftragt, einigt man sich zunächst auf eine Pauschale“, sagt der Staatsanwalt. „Wenn der Handwerker dann merkt, dass der Auftrag aufwendiger ist als erwartet, muss er sich mit dem Auftraggeber auf eine zusätzliche Vergütung einigen.“

Bloß habe dagegen ohne Absprache in die eigene Tasche gewirtschaftet. Schuld seien aber auch die beiden Städte: „Sie haben in ihrer Kontrollfunktion versagt“, meint Woßler.

Ein Gutachter hatte im Prozess erklärt, für Tätigkeiten, wie Bloß sie ausübte, seien Jahresgehälter von maximal 68.000 Euro üblich – auf die Arbeitsstunde umgerechnet 32,20 Euro. Bloß berechnete, siehe oben, fast das Doppelte. Aus der Differenz, so der Staatsanwalt, errechne sich die Schadenssumme: insgesamt 28 050,80 Euro. Woßler fordert zwei Jahre Haft auf Bewährung.

„Ohne jede Ahnung“

Man kann es auch anders sehen: „Die Städte hätten sich überlegen müssen, wie Herr Bloß angemessen zu vergüten ist“, sagt Bloß’ Verteidiger Jürgen Lubojanski. Stattdessen hätten sie möglichst schnell den Zweckverband auflösen wollen: „Ohne jede Ahnung, wie das ablaufen soll.“

Bloß sei ab Mitte 2007, ein halbes Jahr nach Beginn der Abwicklung, auf sich allein gestellt gewesen, so sein Verteidiger. Seine Tätigkeit sei mit der eines Geschäftsführers vergleichbar gewesen: „Deshalb hätten ihm die Städte einen Geschäftsführer-Vertrag anbieten müssen.“

Weil sie dies versäumt hätten und Geschäftsführer nicht nach Stunden bezahlt würden, könne man keine Schadenssumme ermitteln, meint Lubojanski: „Und deshalb ist mein Mandant freizusprechen.“

Das Schöffengericht kann dem nicht folgen. Der frühere Stadtrat hätte sich mit den Kommunen auf eine weitergehende Vergütung einigen müssen, meint Richter Armin Riedel: „Wenn Herr Bloß Mitte 2007 68.000 Euro Jahresgehalt gefordert hätte, dann säßen wir jetzt nicht hier.“

Vermutlich, so der Vorsitzende, hätte sich der frühere Stadtrat, der inzwischen alle politischen Ämter niedergelegt hat, mit den Kommunen auf eine weitere Pauschale oder einen bestimmten Stundensatz geeinigt. Stattdessen habe er eigenmächtig gehandelt.

Das Amtsgericht verurteilt Bloß zu einem Jahr Haft auf Bewährung. Außerdem muss der 66-Jährige 300 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und während der dreijährigen Bewährungszeit 150 Euro pro Monat zur Schadenswiedergutmachung zahlen.

Zu Bloß’ Verhalten im Prozess meint der Richter: „Wir vermissen ein wenig die Schuldeinsicht. Wir haben den Eindruck, dass er bis heute der Meinung ist, jeden einzelnen Cent zu Recht verdient zu haben.“

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